dürfen meine eltern meine briefe öffnen?

12 Antworten

Nein wenn sie an dich gerichtet sind nicht.

Du bist noch nicht volljährig und sie sind deine Erziehungsberechtigten. Da dürfen sie leider jede Menge.

**Gesetzlich schon, da du noch nicht volljährig bist.

Moralisch gesehen finde ich es nicht gut. **

deine briefe oder pakete dürfen sie ohne deine zustimmung nicht offnen ( grundgesetzt art.10). aber wenn du etwas bekommen hast, das dürfen sie dir leider weggnehmen.