Darf ich ein fremdes Paket öffnen das mir fälschlicherweise zugestellt wurde?

17 Antworten

wenn du bemerkst, ein paket iirrtümlich angenommen zu haben und dich normal verhalten willst, schiebst du es in eine ecke und tust weiter nichts. ich würde vorgehen wie folgt: der empfängername steht auf dem paket, ich suche mir die telefonnummer raus, rufe dort an : habe versehentlich paket angenommen, bitte um abholung-sache ist erledigt. wenn der empfänger nicht allzu weit weg wohnt, und das wetter nicht allzu schlecht ist, bringe ich das ding dorthin und bin es auch los.

Nein, denn dann verstößt Du gegen das BRIEFgeheimnis! Das schützt nämlich alle verschlossenen Sendungen. Das POSTgeheimnis schützt alle Informationen über Sendungen und weitere Sachen, die der POST (bzw. alle anderen Beförderungsunternehmen) bekannt sind. Z.B. darf niemand erzählen: "XY hat ein Paket von Beate Uhse bekommen!" Klar?

Welch merkwürdige Frage....wenn das Paket nicht für dich bestimmt ist lt Adresse darfts du es selbstverständlich nicht öffnen. Ich verstehe auch nicht, wieso das Paket scheinbar schon länger bei dir steht - warum gibts du es nicht am nächste Postamt ab, dass die es dem richtigen Adressaten zustellen? Und woher soll derjenige, dem das Paket fehlt, wissen, dass es bei dir ist?

Ein Verstoß gegen das Postgeheimnis ist strafbar.

Rechtlich gehört ein Paket dem Absender bis es zugestellt wird.

Wenn also ein Paket bei jemandem gelassen wird, die nicht in der Kette zwischen Absender und Empfänger ist und wenn dieser Jemand etwas Zeit verstreichen ließ (das Paket kann ja z.B. auch vor der Haus- oder Wohnungstür "vergessen" worden sein, während man im Urlaub war), dann ist das Paket offiziell verloren und jemand haftet oder hat schon gehaftet. Darum gibt es eigentlich nur die Lösung, den Absender und die Versandfirma zu verständigen und die Abholung zu organisieren.

Gibt man nämlich das Paket einfach nur ab, dann kann es passieren, dass man noch dafür bezahlen soll, Das ist inakzeptabel. Kann man es kostenlos abgeben, wie bei der Post, landet es als verustgut in einer Versteigerung, aber nicht beim Empfänger.

Benachrichtigt man dem Empfänger, so freut der sich natürlich, weil er in der Regel bereits Ersatz oder oder sein Geld zurück erhalten hat (kommt natürlich auf den Inhalt an).

Moralisch ist hier Ehrlichkeit nur etwas, was das Problem nicht löst - zumindest nicht, wenn man erst lange nachdenken muss, ob man ehrlich sein will oder muss.

Beim nächsten Mal... sofort weitergeben, da man mit der Ehrlichkeit dem Paketboten hilft. Empfänger und Absender erfahren dann gar nicht erst, dass das Paket verschlampt wurde, sondern mähren höchstens darüber, dass der Paketdienst so lahm ist.