Dürfen Lehrer eine Smartwatch einziehen?

6 Antworten

Eigentlich nicht, weil es dein Eigentum ist. Aber du musst die Regeln unterschreiben ggf. deine Eltern und das steht meistens drin, dass sie dir sowas abnehemn dürfen.

In der Prüfung zählt das als Betrugsversuch

GoodFella2306  23.05.2017, 12:02

Bei einer Wegnahme von Gegenständen während des Unterrichts spielt das Eigentum keine Rolle, weil kein Eigentumsübergang auf den Lehrer stattfindet.

Der Lehrer nimmt es in Verwahrung und gibt es später wieder heraus.

Katunare  05.10.2018, 13:52
@GoodFella2306

falls du den Experten oben durch gelesen hast deckt sich meine Erklärung gut mit dem von ihm ;)

Ist zwar spät aber das hat mir jetzt keine Ruhe gelassen

Eine immer wieder heikle Frage, die sich nicht sicher beantworten lässt. Rein gesetzlich ergibt sich nicht mal ein Anspruch des Lehrers auf Wegnahme von Sachen, die dem Schüler gehören. Genau genommen darf er nur die Nutzung verbieten oder unterbinden. Die Wegnahme ist davon nicht gedeckt. Wenn er es wegnimmt, darf er es nur so lange, wie die Störung des Unterrichts zu besorgen ist. Rechtlich bewegt er sich in der Grauzone rund um den Diebstahl. Nicht, wie oft geschildert, tagelang oder bis die Eltern es abholen.

Oft wird in Schulordnungen geregelt, die die Erziehungsberechtigten mit Unterschrift anerkennen, dass Lehrer das dürfen, allerdings handelt die Schulordnung dahingehend gegen höherwertiges Recht und das wäre in dem Bereich schlicht unwirksam.

Was aber passieren kann, sind anderweitige Sanktionen gegen betreffende Schüler bis hin zum Schulverweis. Das will dann aber auch keiner wirklich.

Auch wenn du meinst jetzt ganz schlau zu sein, indem du meinst sagen zu können "Das ist kein Handy, das ist ne Smartwatch!!!"

Unabhängig vom jeweiligen Gegenstand dürfen Lehrer alles einziehen was dazu geeignet ist, dich vom Unterricht abzulenken oder den Unterricht zu stören oder bei einer Klassenarbeit zu betrügen.

Völlig egal ob es sich dabei um eine Smartwatch, einen Gameboy oder ein Comicheft handelt.

Ja. Es geht dabei um grundsätzliche Störobjekte und nicht um einen explizit erwähnten Gegenstand. Und es gibt auch keine Unterscheidung zwischen Apple und Android o.ä.

Grundsätzlich dürfen Lehrer alles unterbinden bzw. einziehen, was der Ablenkung vom Unterricht dient bzw. während des Unterrichtes benutzt wird ohne einen Unterrichtsbezug zu haben.