Dürfen Inkasso bei "Vergleichen" Wucherzinsen verlangen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

bei dem Zinsen von weit über 20% p.a. verlangt werden (50% auf 2,5 Jahre bei monatlicher Abzahlung).

Ganz ehrlich? Diesen Gedankensprung habe ich nicht kapiert. Alles, was unterhalb der 1300€ liegt, ist doch nicht dazu geeignet, über Zinsen gegengerechnet zu werden.

Insofern ist da auch (strafrechtlich und zivilrechtlich) keinerlei Wucher erkennbar. Man kann hier auch in keiner Art und Weise "klagen" oder "anzeigen"...

Die Frage ist, warum dir ein solches Angebot gemacht wird. Wie kommen die 1300€ zustande? Was bringt das Inkasso dazu, derart deutlich von der Ursprungsforderung herunter zu kommen noch bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Das deutet bereits darau8f hin, dass man unzähligen Unfug in die Forderung verpackt hat.

Nach dem Motto: Wir haben nur 450€ durchsetzbar. Wir blähen das mal richtig auf und wenn der Schuldner genug eingeschüchtert ist, dann gibt es satten Nachlass und wir fordern mindestens 500€. Dann haben wir nochwas verdient.

Es gibt genug Inkassos, die derart arbeiten.

drohte beim 1. Mal auch gleich standardisiert mit Schufa

Das kann, insbesondere bei völlig überzogenen Forderungen durchaus (je nach Formulierung) den Straftatbestand der Nötigung erfüllen. Vodafone ist hierletzt damit kräftig auf die Nase gefallen vor Gericht. Die Frage ist aber, ob die 1300€ berechtigt sind oder nicht. Wenn die 1300€ berechtigt sind kann man straffrei mit der Schufa drohen.

Lange Rede, Kurzer Sinn: Wenn die Forderung Blödsinn ist und du sie strittig gestellt hast, sind Spässe wie Schufa-Einträge u.ä., Drohungen mit Gerichtsvollziehern usw., ggf. Straftaten... Auf jeden Fall könnte man drüber nachdenken, dem Aufsichtsgericht des Inkassos eine Beschwerde zukommen zu lassen.

passover 
Fragesteller
 23.08.2014, 01:02

Sorry für die späte Antwort, nach den ersten Reaktionen war mir die Lust nachzuschauen erstmal vergangen. Ihr Tipp mit dem Aufsichtsgericht (/amt/behörde wohl eher?) dürfte sehr hilfreich sein, Ich habe die Frage ja lediglich eingestellt, weil ich mir selber nicht sicher war, ob ein ordentliches Gericht hier meinen "Gedankensprung" nachvollziehen kann. Es geht schlichtweg darum, ob ein Inkassounternehmen sozial Schwachen den Zugang zu Krediten per Schufaeintrag sperren und dann ein so nettes Vergleichsangebot wie in meinem Fall unterbreiten darf. Nutzt hier das Inkassounternehmen eine Gesetzeslücke, da sie ja lediglich eine Forderung stundet? Gibt es eine Ausnahmeregelung, die besagt, das man bei Ratenzahlung Zinsen wie man lustig ist verlangen darf wenn die eigentliche Forderung höher als die Rückzahlungssumme ist? Ich sehe es eher so, das derjenige, der das Geld hat, die Forderung von 500 € (und eben nicht die 1300€) begleicht, während derjenige, der das Geld nicht hat, durch den SchuFa-Eintrag zur Aufnahme eines horrenden Kredits beim Inkasso gezwungen wird, weil er nirgendwo anders einen erhält. Damit wären alle 3 Punkte für Kreditwucher gegeben - das Inkasso bestimmt das Vertragsverhältnis, nutzt sozial Schwache aus und verlangt Zinsen weit über Marktniveau. Es geht hier nicht um das Abwehren einer unberechtigten Forderung - bis 13.8. hätte ich zahlen sollen bis heute kein gelber Brief im Kasten - sondern darum solche Unternehmen, die angeblich Recht durchsetzen und nur mit Drohungen Geld von Ahnungslosen erpressen, vom Markt zu nehmen. Das würde ich mir, nachdem ich einem gänzlich anders gelagertem Fall (Erschleichung von Leistungen - als BW-Soldat) zunächst an meinem Wohnort, wo ich das in einem 2minütigem Gespräch mit der Amtsrichterin klären konnte und anschließend noch am Sitz des Subunternehmers verklagt, hinterher 2 Jahre von einem süddeutschen Inkasso genervt wurde, einiges kosten lassen. Es kann nicht sein das jeder, der sich ins Register eintragen lässt, anderen Menschen unbegründet und ungestraft der Existenz - oder zumindest der Nerven - beraubt. Können Sie nun meinen Gedankensprung gestundete Forderung = verdeckter Kredit ehr nachvollziehen?

mepeisen  23.08.2014, 23:47
@passover

Inkassobüros müssen sich beim zuständigen Gericht registrieren lassen und sie werden dann auch gewissermaßen vom Gericht überwacht, dass sie ordentlich arbeiten. www.rechtsdienstleistungsregister.de manchmal sind es die Amtsgerichte der Region, manchmal Landgerichte oder Oberlandesgerichte.

Man sollte sich von einer Beschwerde nicht unbedingt sehr viel versprechen. Das Inkasso wird sich dann vermutlich herauswinden. Das ist OK. Wenn das Gericht nicht einschreitet, akzeptiert man das. Aber: Je mehr sich beschweren, desto eher passiert etwas und vor allem, dass Inkasso weiß dann sofort, dass man reagiert, dass mit einem nicht zu spaßen ist und dass man weiß, wie man sich zurr Wehr setzt. Nicht selten werden die dann ganz handzahm.

Es geht schlichtweg darum, ob ein Inkassounternehmen sozial Schwachen den Zugang zu Krediten per Schufaeintrag sperren und dann ein so nettes Vergleichsangebot wie in meinem Fall unterbreiten darf.

Noch einmal: Wenn die Forderung berechtigt ist, darf sie an die Schufa gemeldet werden. Punkt aus. Ein Ratenangebot ist kein Kredit und deine Rechnung ist grob falsch, so darf man nicht rechnen. Wenn am Ende von der berechtigten Forderung etwas erlassen wird, wird keinerlei Kredit gewährt. Punkt aus.

Erst wenn die Forderung überzogen ist, gibt es auch einen Anspruch, dagegen vorzugehen.

Wie du das siehst, ist völlig egal. Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, überhaupt einen Vergleich anzubieten. Er ist nicht verpflichtet, eine Ratenzahlung zu gewähren. Der Schuldner ist nicht verpflichtet, eines der beiden Angebote anzunehmen. Er kann es auch aussitzen (so er unter der Pfändungsfreigrenze ist).

Damit wären alle 3 Punkte für Kreditwucher gegeben

Nein. Es werden keine sozial schwachen ausgenutzt. Wenn jemand Schulden von 1300€ hat und ein Angebot bekommt, es mit Ratenzahlung für insgesamt 800€ abzubezahlen, dann wurden ihm 500€ Schulden erlassen. Da ist nirgendwo ein Ausnutzen. So gerechnet würde sich sogar ein negativer Zinssatz ergeben. 1500€ Schuld, 800€ zurückbezahlt auf 2 Jahre. Das ergibt dann einen sehr drastischen negativen Zins...

Auch gibt es keine Zwangslage, in der sich der Schuldner befindet. Keine Kredite wegen kaputter Schufa aufnehmen zu können ist, wenn man Schulden hat, völlig in Ordnung. Wieso sollte man weiter fleißig Schulden machen dürfen, wenn man die aktuellen schon nicht bezahlen kann?

Fragwürdig wird es erst beim von mir aufgeworfenen Modell, wo man als Inkasso extrem überzieht. Wo man Märchen erzählt von Gebührenexplosionen. Und am Ende erpresst man das mit Schufa, Gerichtsvollzieher und Co. Wie gesagt: Da gibt es am Markt ein paar, die so handeln...

Lohnt sich da eine Klage?

Warum zum Geier solltest du Klagen wollen?

  1. Wenn ein Inkassobüro einen Vergleich anbietet, ohne dass ein Schuldtitel vorliegt, bedeutet dies i.d.R. dass man kein sonderliches Interesse an einem streitigen Verfahren hat - meist weil die Forderung nicht haltbar ist und vor Gericht warhscheinlich durchfiele.
  2. Schuldzinsen sind der Höhe nach begenzt (5% über Basis) für Verbrauchergeschäfte (8% bei Unternehmern und Kaufleuten).
Nicht um der eigentlichen Forderung willen, die sehe ich als nichtig an, und wenn

Wenn die Hauptforderung nichtig ist, bzw. nicht berechtigt, dann solltest du gar nichts zahlen.

Wenn Du beim Inkasso anfragst, dann wird da nix von Zinsen stehen, sondern das sind Bearbeitungsgebühren oder ähnliches.

Zudem liegt es an Dir, ob Du den "Vergleich" annimmst, denn dann habt ihr beide freiwillig zugestimmt.

Du kannst die Zustimmung auch verweigern, dann nimmt das normale Zwangsverfahren seinen Lauf.

mepeisen  04.08.2014, 00:44

Welches Zwangsverfahren? Die haben noch gar keinen Titel. Die sind noch gar nicht vor Gericht gewesen...

Meandor  04.08.2014, 18:46
@mepeisen

Dann versteh ich gar nicht wo das Problem ist. Das Inkasso könnte mich am Buckel küssen.