Inkasso, Bankfehler?

7 Antworten

Meine Frau hat ihr Konto bei Sparkasse ausgeglichen um es dann zu kündigen.

OK.

Leider hat sie dann für 7€ bei rewe mit der karte bezahlt. DAS hat sie beim aufheben des kontos erwähnt

Das ist doch Unsinn. Wenn sie das Konto ausgleichen wollte, dann hätte sie doch auf keinen Fall eine weitere Belastung vornehmen dürfen. Die Abrechnung / LS geht ja immer erst zeitverzögert ein; wie soll das denn durchgehen, wenn das Konto gekündigt ist?

die Bank sagte das würde dann über ihr Sparbuch ausgeglichen.

Das wäre zwar für Sollstände auf dem Konto beim Abschluss möglich, nützt aber natürlich nichts, wenn das Konto schon aufgelöst war zu dem Zeitpunkt der Lastschrift - denn dann kann die LS ja nur zurückgehen.

also karte dagelassen und alles paletti.

Nein.

Heute 1 Monat später kommt eine Inkassoanfrage über 90€!! Inklusive bankauskunft 20€

Logisch. Die Belastung des Kontos schlug aufgrund Kündigung fehl, also musste der Kontoinhaber ausfindig gemacht und angeschrieben werden. Das kostet aber niemals € 90.--. Bezahle die Hauptforderung direkt an REWE zuzüglich Rücklastschrift- und Mahnkosten i.H.v. € 25.--, dazu im Textfeld angeben "Nur HF und Mahn- sowie LS-Kosten". Rücklastschriften kosten etwa € 8.--, Adressauskünfte € 15.--.

Die Einschaltung eines Inkassodienstes ist hier in keinem Fall erstattungsfähig, weil Rewe selbst als Händler seine Forderungen eigenständig beitreiben kann. Dem Inkassodienst entsprechend einen vollumfänglichen Widerspruch samt Verbot der Datenweitergabe an Dritte zusenden. Fertig.

Zu bedenken ist allerdings, dass die Nutzung der EC-Karte in Kenntnis und Bewusstsein des Umstandes, dass man das Konto unmittelbar darauf kündigt, ggfs. auch male volens als Eingehungsbetrug gewertet werden kann.

Drauf festnageln,dass sie zusagten, das mit dem Sparguthaben auszugleichen. Sicherlich wird die Frage kommen,warum sie das nicht kontrolliert hat.

Und womöglich noch ein: können sie diese Zusage beweisen


Festnageln? Wie denn? Es gibt nichts schriftliches über diese Aussage! Da wird Wort gegen Wort stehen, wem wird die Bank wohl eher glauben?

Wer ein aufgelösted Konto noch überzieht, trägt die Folgen. Eine Verrechnung mit Sparbuch ist nicht möglich. Eigener Fehler, also zahlen.

Das siehst Du falsch. Da ist folgendes passiert:

Frau zahlt mit Karte bei Rewe, Rewe versucht das Geld abzubuchen, geht logischerweise nicht, dann wird von Rewe ein Inkassounternehmen beauftragt und die holen für 20,- Euro Bankeinkünfte ein.

Da wurde nichts verkauft, Inkassounternehmen arbeiten so. Die setzen alles dran, für den Gläubiger - in dem Fall die Fa. Rewe - das Geld einzutreiben. Die holen sich ihre Auskünft schon selbst, aber Du musst das dann bezahlen.

Was die Deiner Frau auf der Bank erzählt haben, ist ohnehin totaler Schwachsinn. Wie wollen die denn wissen, ob da nicht jemand von einem nicht existierenden Konto abbuchen will und sie gleichen das dann automatisch mit einem Guthaben vom Sparbuch aus.

Jede gute Bank hätte Dir gesagt, ein gekündigtes Konto lässt man mindestens noch 2 Monate stehen, eben für solche Fälle!

Dann viel Spaß bei Eurer Hausbank, mal sehen, was sie dazu sagen werden. lg Lilo


Heute 1 Monat später kommt eine Inkassoanfrage über 90€!! Inklusive bankauskunft 20€...

Wer hat wo und welche "Inkassoanfrage" gemacht? Meinst du, dass eine Schufa-Auskunft eingeholt wurde? Ich verstehe die Frage nicht.