was muss ich hier ausfüllen benötige Hilfe?

4 Antworten

Wenn du dem Mahnbescheid widersprichst, geht das Verfahren in ein schriftliches Verfahren bei Gericht über. Es fallen zusätzliche Kosten dafür an, die auch Du tragen musst. Ich an deiner Stelle würde sofort bezahlen. Auch wenn der Gläubiger dann einen rechtskräftigen Titel besitzt, ist er entwertet, sobald Du die vollständige Forderung bezahlt hast. Denn der Widerspruch dient dazu, dass du nicht mit der Forderung einverstanden bist, was du ja aber bist und du sie bezahlen willst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hast einen Mahnbescheid bekommen. Auf einer Seite sind die ganzen Kosten aufgelistet. Wenn das alles richtig ist musst du die Summe bezahlen. Ein Widerspruch ist nicht nötig. Am besten sofort bezahlen

Wenn bei der Auflistung etwas steht,was nicht richtig ist oder die gesamte Forderung falschist (weil du z.B. die Forderung schon bezahlt hast) dann solltest du Widerspruch einlegen entweder ganz oder teilweise.

Für die Zahlung oder den Widerspruch gilt eine Frist von 14 Tagen. Das bedeutet innerhalb dieser Zeit musst du gezahlt haben oder Widerspruch eingelegt haben.

Hier ist alles gut beschrieben:

https://www.verivox.de/girokonto/themen/mahnverfahren/

Also erkennst Du die Forderung an und brauchst auch keinen Widerspruch zu erheben.

Eine Ratenzahlung hättest Du schon längst mit dem Gläubiger vereinbaren können. Jetzt jedoch wirst Du die mit diesem Mahnbescheid zusätzlich zur Hauptforderung entstehenden Kosten zusätzlich tragen müssen.

BBD19 
Fragesteller
 12.11.2019, 19:47

Also das heißt ? Kann ich dass dan nicht sofort bezahlen

wilees  12.11.2019, 20:47
@BBD19

Wenn Du jetzt sofort !! die Gesamtforderung incl. bisher aufgelaufener Kosten - welche ja wohl auch im Mahnbescheid aufgelistet sind - begleichst, so kannst Du dem Bescheid wiedersprechen umd so weitere Kosten für Dich zu sparen.

wilees  12.11.2019, 20:47
@wilees

Alles vorausgesetzt , dass diese Forderung rechtens ist.

BBD19 
Fragesteller
 12.11.2019, 19:51

Oder was meinen sie ich hab weis nichts

Wenn du mit der Forderung einverstanden bist, sie also gerechtfertigt ist und du diese innerhalb der angegebenen Frist zahlst, dann musst du auch keinen Widerspruch einlegen, dann ist die Sache für dich erledigt.