KLARNA Inkasso Betrag viel zu hoch?

5 Antworten

Tipp : uberweise 25 € zweckgebunden an klarna ,nicht ans Inkasso ( Verwendungszweck im Überweisungsträger : " nur 19 € HF /6 € verzugsschaden" und " kdnr cyz / rechnnr XYZ"

Vermutlich wird klarna das Geld zuruckuberweisen da es sich herumgesprochen hat das inkassokosten von coeo im Zusammenhang mit klarna nicht expl einklagbar sind. Man versucht zu verunsichern und den Schuldner zu motivieren inkl inkassokosten zu überweisen

Dann gehst Du her und uberweist nochmal an klarna .

Die inkassokosten sind noch nie explizit ein geklagt worden. Rechne mental mit weiteren inkassobriefen. es kommt auch noch post von Mumm.Telefoninkasso durch call Agent ist auch möglich.

Am besten Du postest dann noch mal.

Hallo, ich habe Erfahrung....bitte zahlen die 74 Euro an Inkasso.innerhalb der Frist was Inkasso eingegeben hat . Falls Sie sind nicht in der Lage zu zahlen auf einmal, oder noch nicht bezahlen haben für Ihr Gründen, schreiben Sie an die Inkasso eine Mail, das Sie vereinbaren ein Ratenzahlung in 2 oder 3 Rate...aber in diese Falls, müssen Sie weitere Gebühren in Höhe von max. zzgl. bis 74 Euro, rechnen. Das heißt : Forderung 19 + 55 Gebühren+ bis max 74 Einige Gebühren wegen Ratenzahlung...Die Summe geteilt die Rate entspricht jede Rate in welche Höhe ist.

Ich hoffe da Sie können die 74 Euro zahlen auf einmal und ist alles erledigt.

In beides Fall, wenn Sie innerhalb diese Zeit reagiert, kommt alles in Ordnung, ohne Schufa und ohne Mahnbescheid.

VG Giuseppe

Bezahle die 19€. Ansonsten würde ich dem Inkasso schreiben "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung mangels Verzug zurück. Ich habe keine Mahnung bekommen. Ich lasse mich weder einschüchtern, auch nicht von irgendeinem daher gelaufenen Anwalt. Ich werde einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen. Wenden Sie sich hinsichtlich ihrer Bezahlung vertragsgemäß an ihre Mandantin und lassen Sie mich gefälligst in Ruhe."

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Wenn du keine Mahnung erhalten hast, gibt es auch bei Klarna erst mal keinerlei Verzug und dann sind die Inkassokosten (die zu den Verzugsschäden gehören) auch nicht durchsetzbar.

Davon abgesehen, dass das Inkasso sowieso kostenlos arbeitet und daher die Gebühren schon aus dem Gesichtspunkt als frei erfunden gelten und nicht bezahlt werden müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Soviel sinnfreier Text.

Du warst nicht in der Lage die von die behaltene Ware zu bezahlen, weil es dir keiner vorgerechnet hat ?

Inkassos arbeiten nicht für 20 Euro, daher ist der Mindesbetrag 54 Euro. Da brauchst du nun auch keinen Anwalt nehmen, das machen die als nächstes wenn Sie dich verklagen.

Schreibe an den Verkäufer, das dir niemals eine Rechnung zugegangen ist. Daher ist die Rechnung nicht fällig. Den Nachweis kann er nicht führen. Dann bezahle an den Verkäufer den offenen Betrag (Schreib drauf, das es der Rechnungsbetrag ist)

Und dann betete das die den Sch... einziehen, weil du hoffst das ein Richter das glaubt. War der Retournschein auf der Rechnung abgedruckt - lass es. Denn dann hat er einen Nachweis.

In Zukunft "EInzugsermächtigung"

Klarna hat noch nie expl wg Inkasso Gebühren geklagt.Selbst im Verzugsfall nicht.Dabei spielt es keine Rolle ob coeo,ident,segoria oder XY als iku beauftragt wurde.

Grund : klarna ist selbst ein onlinebezahldienst. Die Erfolgsaussichten wären zu gering.In den Urteildatenbanken kein einziges AZ das jemals geklagt wurde

@EXInkassoMA

Weil in den Urteildatenbanken auch alle Amtsgerichtsurteil der BRD stehen.

@topbaugutachter

Wenn du gegenteilige Informationen hast, dann benenne doch mal die Urteile. Dann kann man das ja mal recherchieren.

Inkassos arbeiten nicht für 20 Euro, daher ist der Mindesbetrag 54 Euro.

Das stimmt. Inkassos arbeiten im Masseninkasso sogar für 0,00€. Das ist tatsächlich so. Die 54€ als "Mindestbetrag" sind völliger Unsinn. Dazu müsste das Inkasso verdammt viel tun, was es aber niemals macht. Es prüft die Forderungen nicht, es erbringt keine Rechtsberatung....

@mepeisen

Inkassos müssen auch nix prüfen, sie treiben Geld ein. Die Forderung prüfen darf der Kunde, ist der andere Meinung gehts den Rechtsweg. Da prüft man dann ob die Forderung berechtigt ist. Nur können DIE sich leisten auch mal falsch zu liegen.

Für 0 Euro arbeitet die ebensowenig wie für 54, denn sie haben eine Mischkalkulation da viele Gelder nicht eintreibbar sind.

@topbaugutachter
Inkassos müssen auch nix prüfen

Doch. Das müssen sie. Das ist Wesen der "außergerichtlichen Vertretung", dass sie die Sachlage prüfen, den Einzelfall. Tun sie das nicht, fällt der größte Teil der Geschäftsgebühr für die "außergerichtliche Vertretung" weg.

Man kann nicht einerseits dieselbe Gebühr verlangen, die ein Anwalt für eine allumfassende Rechtsdienstleistung erbringt, dann aber einfach die Hälfte der Tätigkeiten weglassen.

Ansonsten empfehle ich dir, dich mal mit Standesrecht für Rechtsanwälte zu beschäftigen oder auch mit der Gesetzesbegründung zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Dir wird hinsichtlich der Prüfpflichten dann vermutlich ein Licht aufgehen.

Fakt ist: Weder Inkassos noch Anwälte dürfen blind und ungeprüft einfach jeden Unsinn einfordern.

Für 0 Euro arbeitet die ebensowenig wie für 54, denn sie haben eine Mischkalkulation da viele Gelder nicht eintreibbar sind.

Oh doch, ich kenne viele Inkassoverträge mittlerweile. Und viele werben aktiv damit, dass der Gläubiger 0€ bezahlen muss.

So oder so: Auch Mischkalkulationen sind schlichtweg verboten. Aus einem ganz banalen Grund: Ich kann nicht einerseits vom Gläubiger vertraglich beispielsweise 10€ einfordern, dann aber gegenüber Schuldnern behaupten, der Gläubiger habe einen Schaden von 54€ erlitten, den der Schuldner zu bezahlen hat. Das ist streng genommen eine Straftat. So etwas nennt man Betrug, noch da gewerblich.

Der Inkassowatch fängt gerade erst an, vor Gericht Erfolge zu feiern (mit negativen Feststellungsklagen und dergleichen), indem man sich die Vertragswerke vorlegen lässt. Und die Inkassobranche hat hier keinen Plan B. Würden sie mehr als 0€ verlangen, würden die großen Konzerne sie nicht mehr beauftragen. So einfach ist das.

Das geht so weit, dass diese Woche von einem Caritas-Schuldnerberater berichtet wurde, dass das Inkasso ihn massiv bedroht hat, dass es Strafanzeigen u.ä. gegen ihn erstatten werde, weil er angeblich Schuldner schädigen würde, wenn er sie vertritt gegenüber Inkassos. Man versucht derzeit massiv, Schuldnern von professioneller Beratung abzuschneiden, damit man irgendwie noch Geld verdient und vermeidet, dass zu viele Fälle vor Gericht gehen.

@mepeisen

jaja, jeden seine religöser Kreuzzug, der eine gegen die GEZ, die Gema, das Finanzamt und du gegen die "Inkassos".

@topbaugutachter

Na, wenn du meinst. Es ist zwar ein ziemlicher Tiefschlag, mich mit "GEZ-Hassern" und deren latenter Nähe zur AfD bzw. zu Reichsbürgern gleichzusetzen. Aber wie dem auch sei. Wärest du jemanden, den ich in der Sache ernst nehmen müsste, würde ich mir Gedanken machen. So sieht das nur unbeholfen aus, dass du mangels Argumenten das alles als "religiösen Feldzug" abtust.

Es gibt Gesetze und die sind einzuhalten. Inkassobüros und deren Geschäftsführer haben da keine Sonderrolle. Das ist das Einzige, worum es geht. Und wenn du und dergleichen das nicht einsehen wollen, ist das euer Problem. Im Moment werden vor Gericht Fakten geschaffen und nicht nur dort. Betrachtet man den Evaluationsbericht, wird schonungslos offen gelegt, wie massiv auch die vermeintlich seriösen gegen Gesetze verstoßen.

Das einzige, was man derzeit halt hoffen muss ist, dass in Berlin der ein oder andere mal aufwacht und sieht, wie er auch seinerzeit von Leuten wie Herrn Weinreich mit seiner Lobby-Arbeit regelrecht verarscht wurde. Nur damit sich dieser Herr ein paar Jahre die Taschen illegal vollmachen darf bzw. weitere paar Jahre.

Also Widerspruch bringt nichts. Schließlich hast du ja nicht Recht. Du bist tatsächlich in Zahlungsrückstand. Außerdem müssen die dir doch keine extra Rechnung bzgl. Deiner Retoure senden.

Wenn du jetzt nicht zahlst oder eine Ratenvereinbarung mit dem Inkassounternehmen aufmachst, werden die sicher ein gerichtliches Mahnverfahren gegen dich einleiten. Und dann wird's nochmal teurer - mindestens um 32 € für die Gerichtsgebühr!