dürfen fremde menschen privates eigentum "betreten" (Haus,Hof,Garten)

11 Antworten

Ja, das dürfen sie, solange du nichts anderes sagst. Oder denkst du Briefträger, Nachbarn, Besucher oder Leute, die nach dem Weg fragen wollen, machen sich hedesmal strafbar, wenn sie dein Grundstück betreten? Nein, tun sie nicht. Das tun sie erst, wenn du sagst sie sollen gehen und nicht wiederkommen und sie befolgen das nicht. Erst dann brechen sie den Hausfrieden.

So einfach ist es nicht und man muss die Situation differenziert betrachten. Briefträger, Pizzaboten oder Besucher betreten befriedetes Besitztum oder die Wohnung nicht gegen den Willen des Berechtigten (dem Inhaber des Hausrechts), sondern vielmehr auf dessen Wunsch hin.

Wenn nun jedoch irgendjemand daherkommt und befriedetes Besitztum betritt, ohne den Berechtigten überhaupt zu kennen, widerspricht es dessen Willen und stellt wenigstens den objektiven Tatbestand dar. Es ist daher nicht nötig, dass die Person bereits vorher des Geländes verwiesen wurde.

Fremde Menschen dürfen in gewissen Fällen Privateigentum betreten.

Beispielsweise die Feuerwehr im Falle eines Brands oder die Polizei, wenn sie eine Hausdurchsuchung macht oder jemand festnehmen will.

Dazu kommt noch der Schornsteinfeger, wenn man ihn nicht reinlässt plus Imker, wenn die einen Bienenschwarm verfolgen (§962 BGB).

Abgesehen von den verschiedenen Ausnahmen (das oben ist unvollständig) gilt ,dass der Grundstückseigentümer es regeln kann, wer sein Grundstück betritt und wer nicht.

dürfen fremde menschen privates eigentum "betreten" (Haus,Hof,Garten)

Nur wenn der Eigentümer, besser gesagt der Hausrechtsinhaber, es erlaubt.

was kann ich unternehmen wenn etwas derartiges passiert?

Die Leute des Hauses/Grundstücks verweisen, notfalls mit Hilfe der Helfer in blau (ehemals grün).

Zusätzlich Hausverbot erteilen.

Mein Nachbar hat mit nicht speziell erlaubt, bei ihm zu klingeln, wenn ich was brauche. Mach ich mich jetzt jedesmal strafbar? Und wie ist es mit Lieferanten, muß ich denen immer ne Erlaubnis geben, bei mir zu klingeln?

@Bitterkraut

Hast Du Nachbar bzw. er Dir und dem Lieferanten untersagt zu klingeln?

Sicher nicht.

Außerdem sind Klingeln meißt an der Grundstücksgrenze.

@anitari
Außerdem sind Klingeln meißt an der Grundstücksgrenze.

In allen Häusern, in denen ich bisher gewohnt habe (Ein- bis Mehrfamilienhäuser) waren die Klingeln an der Haustür - die nicht an der Grundstücksgrenze stand.

@Bitterkraut

Klingeln ist nicht das Selbe wie Betreten. Das Klingeln hat gerade den Sinn, auf sich aufmerksam zu machen ohne das Haus bzw. das Grundstück unerlaubt betreten zu müssen. Deshalb ist es wichtig, den Klingelknopf so anzuordnen, dass man ihn noch erreichen kann, ohne schon Hausfriedensbruch zu begehen. Wenn der Eingang sich so auf dem Grundstück befindet, dass man ihn ohne Betreten dessen ihn nicht erreichen kann, sollte der Klingelknopf an der Grundstücksgrenze (z.B. Gartentüre) angebracht werden. Anderfalls müsste man dulden, dass jemand in der Absicht zu klingeln das Grundstück betritt. Es ist Sache der Höflichkeit, einem Besucher die Möglichkeit zu bieten, sich korrekt zu verhalten.

Gegen aufdringlichen ungebetenen Besuchern auf seinem Grundstück kann man sich wehren, indem man Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet. Man sollte es Leuten, die das nicht so genau nehmen, auch nicht zu leicht machen. Ein Zaun mit verschlossener Türe ist normalerweise als Hemmschwelle für unerwünschtes Betreten ausreichend.

Es ist verboten und stellt einen Hausfriedensbruch da. Im berechtigten Fall kannst du die Polizei rufen. Ansonsten hilft meist reden...