Gemeinschaftswasser für Private Nutzung?

2 Antworten

Ihr solltet gemeinsam mit dem Vermieter reden, daß er die Wasserkosten nicht auf Euch Mieter umlegen kann, wenn er seinen Garten damit bewässert. Anders wäre es allerdings, wenn Ihr als Mieter den Garten mit nutzen dürft, z.B. dort grillen, oder Euch dort hinsetzen usw.

Vielleicht hat er einen extra Zähler?