Freier Umgang in Hof und Garten?

2 Antworten

Alles andere als das Betreten von Hof und Garten muss - abgesehen vom Aufstellen von Liegestühlen beispielsweise - gesondert erfragt werden. Weder die Garagenbenutzung noch das Bewirtschaften des Gartens ist laut eurem Mietvertrag erlaubt.

Auch der Enkel darf ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters bei euch einziehen. Ihr riskiert sonst die Kündigung eures Mietvertrags.

Hallo ich habe den emalige Besitzer noch mit auf dem Grundstück. Der lebenslanges wohnrecht aber er möchte sein Auto im Hof abstellen darf er das. Wenn wir das nicht möchten da er auf der Strasse parken kann wie wir und alles mist ist und er sich zu viel raus holt.wir sind die Besitzer und im Grundbuch.