Ab wann ist eine verschmutzung von frendem Eigentums erheblich?

3 Antworten

Das ist eine Ermessensfrage. Sobald der Dreck nicht in kurzer zeit (auch eine Ermessensfrage) beseitigt ist kann man wohl von erheblicher Verschmutzung ausgehen.

Da hat wohl jemand was ausgefressen.

Die einzige Strafbarkeit wäre nach § 303 Abs. 2 StGB:

"Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert."

Wenn du also irgendwas nicht dir Gehörendes so einsaust, dass es stark verändert ist und ewig dauert bis es wieder sauber ist, dann könnte es als Sachbeschädigung strafbar sein.

Ansonsten ist es nur ein zivilrechtliches Problem. 

Was meinst du mit strafbar? Wenn du etwas beschmutzt, muß du immer zivilrechtlich dafür haften.