Darf der Nachbar unserer Katze verbieten deren Garten zu betreten

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Schau mal hier nach:

http://www.dr-von-rhein.de/Recht/Katzenrecht/katzenrecht.html

oder hier:

  • 2 C 947/98 - Betreten des Grundstücks durch eine Katze des Nachbarn ist zu dulden Kotablagerungen der Katze sind daher hinzunehmen

Aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschafts­verhältnisses ist das Betreten des Grundstücks durch eine Katze des Nachbarn zu dulden. Dies gilt selbst dann, wenn die Katze durch Kotablagerungen das Grundstück verschmutzt. Dies hat das Amtsgericht Neu-Ulm entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hielt sich ein Grundstücksbesitzer drei Katzen. Diese durften frei herumlaufen und streunten daher auch auf dem Nachbargrundstück. Die Nachbarn fühlten sich dadurch belästigt, da durch die Kotablagerungen der Katzen ihr Grundstück verschmutzt wurde. Sie klagten daher auf Unterlassung. Anspruch auf Unterlassung bestand teilweise

Das Amtsgericht Neu-Ulm entschied, dass die Nachbarn den Besuch von jedenfalls drei Katzen nicht zu dulden hatten und ihnen daher ein Unterlassungsanspruch in diesem Umfang zustand. Denn Grundstückseigentümer haben grundsätzlich Anspruch auf Unterlassung von Eigentumsbeeinträchtigungen (§ 1004 BGB). Eine solche Eigentumsbeeinträchtigung habe in dem bloßen Betreten des Grundstücks durch die Katzen bestanden (vgl. OLG Köln, NJW 1985, 2338; LG Augsburg, NJW 1985, 499; AG Passau, NJW 1983, 2885). Nicht erforderlich seien, dass von dem Eindringen konkret nachteilige Wirkungen ausgehen. Betreten einer Katze war zu dulden

Die Nachbarn haben den freien Auslauf einer Katze auch auf ihrem Grundstück und somit auch die Kotablagerungen jedoch zu dulden, so das Amtsgericht. Denn aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses habe eine besondere Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme bestanden. In Wohngebieten mit Einfamilien- und Reihenhäusern gehöre die Haltung einer Katze mit freiem Auslauf zur Lebensführung vieler Familien. Diese Art der Katzenhaltung sei gerade artgerecht.

Verbieten kann er es schon, nur sollte er es dann auch den Katzen sagen! Ob die sich dann daran halten ist fraglich!!! Und ob er damit durch kommt wenn er Euch verklagen sollte denke ich mal nicht!!! Katzen sind halt keine Hunde, denen man bei bringen kann wo sie hin dürfen und wo nicht!!! Ich bin nur froh das unser Nachbar nicht so ist, denn sein Garten ist hier im Ort anscheinend das Katzenklo sämtlicher Katzen hier im Ort! Dafür muss man aber wahrscheinlich aufs Land ziehen um solche tollerante Nachbarn zu haben!!! Denn da wird auch über Hundegebell mitten in der Nacht nichts gesagt. Aber ob jetzt eine Kuh die ganze Nacht muht, oder ein Schaf die ganze Nacht blöckt, oder ein Hund mal hin und wieder mal Nachts kurz bellt!

Dies ist wahrlich ein heikles Thema. Wir haben dasselbe Problem, da wir 2 freilaufende Katers haben, wir am Ortsrand wohnen und somit sind natürlich auch noch zusätzlich andere Katzen unterwegs. Deshalb haben wir auch Streit mit unserem übernächsten Nachbar, der es uns auch am liebsten verbieten würde Katzen zu halten. Kann ihn irgendwie auch verstehen, denn es ist nicht lustig im eigenen Garten Katzensch.....zu haben. Er hat uns auch schon die Katzensch...vor unsere Haustür gelegt. Aber wie soll ich es meinen Katzen beibringen, nicht mehr zum Nachbarn "..." zu laufen? Das geht nicht, kann er aber auch nicht verlangen. Soviel ich weiß, muß er es rein rechtlich dulden oder sein Garten "Katzensicher" machen, wie auch immer. Viel Geduld und gute Nerven weiterhin mazzemomo

Man kann den eigenen Garten bzw. das Grundstück katzensicher machen, womit dann auch ein Verbot ausgesprochen wäre.

Je nach Grundstücksgröße kann das allerdings ein "ordentliches" Loch in die Haushaltskasse reißen und rechtlich muss man einen solchen Zaun nicht errichten (sofern in ländlichen Gegenden nicht mehr als zwei, bzw. in der Stadt eine Katze gehalten wird).

Entweder sperrt die Nachbarschaft Katzen durch einen Zaun aus, oder nimmt die Besucher hin. Sofern angemessen reagiert wird, darf allerdings versucht werden, den Garten oder das Grundstück zu verleiden (Rasensprenger einschalten, Bepflanzung etc.).

Wirklich Verbieten können sie es gar nicht. Wenn sie es nicht wollen müssen sie ihr Grundstück komplett Katzensicher machen damit dort keine Katzen hin kommen