Dürfen Feuerwehr, THW und Polizei überall parken?

8 Antworten

Da diese Fahrzeuge selten bzw fast gar nicht aus privaten Gründen genutzt werden bzw gar nicht genutzt werden dürfen (rein rechtlich) dürfen sie das rein theoretisch schon, wenn es sich um einen Einsatz handelt.

Ich hoffe ich konnte dir helfen! 😊

Im Einsatz, ja absolut überall.

Ohne Einsatz halt da wo man als normalo auch parken darf.

Parkscheine ziehen ist für Komunale Fahrzeuge sinnfrei die müssten sich die Parkkosten von der gemeinde wieder holen unnötiger Verwaltungsaufwand...

Hallo UlrichRuebe123,

was öffentliche Parkplätze angeht, sehe ich da kein Problem. Denn sowohl die Parkgebühren als auch die Strafen für abgelaufene/nicht vorhandene Parkscheine gehen an die Kommune, also Stadt oder Gemeinde. Und eben jene müsste auch für die Parkgebühren der Feuerwehr bei Dienstfahrten aufkommen. In sofern würden die Parkgebühren lediglich von der linken in die rechte Tasche wandern. Deshalb brauchen Dienstfahrzeuge der Kommunen in aller Regel keinen Parkschein zu lösen und bekommen auch kein Ticket.

Auf privaten Parkplätzen sähe das unter Umständen anders aus, dort könnte der Besitzer, wenn er wollte, Strafen verlangen. Aber wer will sich das schon mit der Feuerwehr, Polizei oder dem Rettungsdienst verscherzen? ;-)

Bei einem Einsatz gilt der schon erwähnte §35 StVO, wenn "zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben höchste Eile geboten" ist.

Fraglich ist nun, ob z.B. die Feuerwehr auch außerhalb eines Einsatzes z.B. im Halteverbot parken darf... das müsste ggfs. im Einzelfall entschieden werden.
Beispiel: Wenn die Mannschaft des Löschfahrzeugs sich in einer öffentlchen Sporthalle beim Dienstsport befindet, dann muss sie im Einsatzfall ihr Fahrzeug innerhalb weniger Sekunden erreichen können. Und nicht überall gibt es in direkter Nähe von Sporthallen LKW-Parkplätze... da würde ich den §35 schon irgendwo als erfüllt ansehen, wenn das LF dann in der Feuerwehrzufahrt oder irekt vor/neben der Halle im Halteverbot parkt.
Für Polizei und Rettungsdienst gilt das natürlich anlog.

Wenn es sich jetzt aber um den MTW des vorbeugenden Brandschutzes handelt, der irgendwo ein Gebäude begeht oder Unterricht gibt, und die Besatzung nicht für den "ersten Abmarsch" im Einsatz vorgesehen ist, dann sollte es durchaus möglich sein, einen adäquaten Parkplatz zu suchen, vielleicht verbunden mit einigen Metern Fußmarsch. Ob dieser dann bezahlt werden muss, hängt wie gesagt von den Eigentumsverhältnissen ab. Ein privater Parkplatz eher ja (Spesen), ein städtischer aufgrund interner Regelungen und Anweisungen eher nicht...

Dürfen Feuerwehr, THW und Polizei überall parken?

Ja, im Einsatz oder hoheitlicher Tätigkeit. 

Grundsätzlich ja.

Niemand nutzt solche Fahrzeuge für Privatfahrten, das ist auch arbeits- bzw. dienstrechtlich nicht erlaubt.

Und es muss nicht immer ein aufsehenerregender Einsatz sein, der zu einem abgestellten Einsatzfahrzeug führt. Der Polizeibeamte kann z. B. gerade jemanden in einer Wohnung/Büro aufsuchen oder Präventivarbeit leisten. Ebenso der Feuerwehrmann und natürlich auch ihre weiblichen Kolleginnen.