Dürfen die es überhaupt machen (Bauarbeiter)?

15 Antworten

Der Eigentümer eines Hauses darf das Haus jederzeit verkaufen - auch wenn Wohnungen in diesem Haus vermietet sind.

Die Mietverträge werden in der Regel einfach mit verkauft. Also müsst ihr nicht zwangsläufig ausziehen nur weil das Haus den Besitzer wechselt.

Ob euch dann die Wohnung gekündigt wird ist davon also vollkommen unabhängig - passieren kann es natürlich trotzdem.

verreisterNutzer  24.05.2019, 12:34

Naja wie gesagt die Bauarbeiter wollen es machen vom Hausmeister gab es bis jetzt keine info darüber

MaryLynn87  24.05.2019, 12:36
@verreisterNutzer

Die Bauarbeiter? Aha. Hörst du immer drauf was irgendwelche Arbeiter tratschen? Oder meinst du nicht auch, dass es eher zählt was die EIGENTÜMER machen wollen?

dandy100  24.05.2019, 13:02
@MaryLynn87

Es zählt das, was die Eigentümer machen DÜRFEN

Zwischen Hausverwaltung und Eigentümer besteht ein Unterschied. Die Hausverwaltung arbeitet für den Eigentümer.

Die Frage ist, wird das ganze Haus verkauft oder Wohnungen einzeln?

Wenn der Eigentümer die Wohnungen einzeln verkaufen will, können die neuen Eigentümer natürlich Eigenbedarf anmelden.

Allerdings habt Ihr eventuell ein Vorkaufsrecht, wenn die Wohnung zum ersten mal in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird:https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1008/vorkaufsrecht-nur-nicht-aushebeln-lassen-100828.htm

Also Fazit: Wird das gesammte Haus verkauft, kann der neue Vermieter euch nicht so schnell los werden. Werden die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt also einzeln verkauft , kann der neue Eigentümer euch wegen Eigenbedarf recht schnell rauswerfen.

Mit Die sind die Eigentümer des Hauses gemeint und das sind weder die Bauarbeiter noch ist es die Hausverwaltung (die verwaltet es nur für den Eigentümer, so dass er sich um nichts kümmern muss). Und die Eigentümer dürfen natürlich das Haus verkaufen.

Der neue Eigentümer muss die bestehenden Verträge übernehmen. Ihr müsst NICHT "Platz machen".

Die BAUARBEITER haben das Haus UNTER GARANTIE NICHT verkauft. Und der Hausverwaltung gehört das Haus AUCH nicht.

Erkundige dich doch noch mal bei einer PErson, die AHNUNG hat, anstatt bei einem Ex-Hausmeister.

Das was diu da schreibst kann so nicht sein.

Das Haus gehört nicht der Hausverwaltung, diese verwaltet es nur, wie der Name schon sagt. Und natürlich darf der Hauseigentümer seine Wohnung bzw. Wohnungen verkaufen. Die jetzigen Mieter, also z. B. ihr, werden dann sicherlich ein Kaufangebot erhalten und könnt euch dann entscheiden, ob ihr es kaufen wollt oder euch lieber eine neue Wohnung suchen wollt. Je nachdem, wer die Wohnung kauft, wenn ihr sie nicht wollt, könnte euch dann wegen Eigenbedarf kündigen.