Bauarbeiten am Haus?

7 Antworten

Ja, das darf er und Du darfst davon ausgehen, dass er die Arbeiten nicht zum Spaß in Auftrag gegeben hat, sondern weil sie notwendig sind. Vermutlich hatte er noch nicht einmal die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wann die Arbeiten durchgeführt werden sollen.

Derzeit ist die Situation im Bauhandwerk so, dass man froh sein muss, wenn überhaupt Handwerker nach vielen Wochen irgendwann aufkreuzen. Wenn sie dann mal da sind, sollte man sie nicht von der Arbeit abhalten. Wer weiß, wann sie sonst jemals wieder kommen.

Wenn, wie in Deinem Fall möglich, Fassadendämm- oder verkleidungsmaßnahmen durchgeführt werden, ist das auch zu Deinem Vorteil. Den Nutzen hat dann nicht nur der Eigentümer des Hauses.

Also hab Verständnis und überbrücke die lauten Zeiten durch Spazierengehen oder andere Unternehmungen außer Haus.

Ja, das ist zulässig. Solange die Ruhezeiten eingehalten werden (ab 22 bis 6 Uhr), kannst du nichts dagegen tun.

Eine Ankündiung hätte am Lärm ja nix geäendert - und ja, der Vermieter darf das so machen.

Ja, darf er, auch diesem Zeitrahmen. Du darfst dann für die betreffenden Tage die Miete angemessen mindern (bis zu 20%).

Wäre es leiser, wenn er es angekündigt hätte?

Doof Antwort aber danke trotsdem

@djbrunolima83

Nein, korrekte Antwort. Darf ich annehmen, dass Bruno Dein wirklicher Vorname ist und die 83 Dein Alter? Wenn es so wäre, würde Dich der Lärm kaum stören.

Oder bist Du der DiJay Bruno, geb. 1983, also jetzt rund 35 Jahre alt? Dann würde ich nicht verstehen, weshalb Dich das um diese Zeit stört. Noch dazu bei diesem Wetter. Wenn Du derzeit zum Nichtstun verdammt bist, könntest Du doch jetzt immer raus gehen, wenn die Leute zu bohren anfangen. Immerhin arbeiten sie im Schweiße Ihres Angesichts für womöglich auch noch recht wenig Geld und sie machen die Arbeit sicher nicht zum Spaß, sondern weil sie notwendig ist.