Dürfen Bauarbeiter unangekündigte Außenarbeiten vornehmen und meine Terrasse betreten (Mieter)?

2 Antworten

Klar, hier hätte der Vermieter frühzeitig die Inanspruchnahme deiner Terrasse ankündigen müssen, schließlich ist sie deiner Wohnung/Wohnfläche zugeordnet, du zahlst Miete und Betriebskosten für sie.

Faktisch liegt Hausfriedensbruch vor und du hättest die Arbeiter von deinem Besitz verweisen dürfen.

Nunmehr bleibt dir aber das Recht die Miete angemessen zu mindern

Rede mal mit dem Vermieter, warum er solche Arbeiten nicht rechtzeitig ankündigt, zumal Du die Terasse gar nicht mehr richtig nutzen kannst

meines Wissens muss eine Info mit mehreren Wochen Vorlauf erfolgen (außer es wäre eine Notreparatur bei der gleich gehandelt werden muss)

im Übrigen Möbel wegstellen oder den Handwerkern eine Ansage machen (oder bei der Firma anrufen)