Dürfen die Eltern einer schwangeren 15 Jährigen verbieten, das Kind zu bekommen?

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Nein, auch mit 15 entscheidest du alleine, dass du das Kind bekommen möchtest. Sie dürfen dich nicht dazu zwingen. Sie brauchen auch nicht mit zum Frauenarzt- du kannst dem Frauenarzt sagen, dass du nicht möchtest, dass deine Mutter mit herein kommt oder er Auskunft gibt. Nur im gegenteiligen Falle- also du willst abtreiben, deine Eltern wollen, dass du das Kind austrägst- würde deine Reife und einwilligungsfähigkeit geprüft. In deinem Falle aber bist du IMMER alleine entscheidungsfähig, das Kind auszutragen.

"Eine minderjährige Schwangere kann sich - mit, aber ggf. auch gegen den Willen der Eltern - dazu entscheiden, die Schwangerschaft fortzusetzen. Auch wenn die Eltern Bedenken haben und sich sorgen, dass ihre Tochter mit der Fortführung der Schwangerschaft überfordert sein könnte - gegen den erklärten Willen der Schwangeren ist kein Arzt befugt, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, auch wenn die Zustimmung der Eltern hierzu vorliegt oder die Eltern hierzu drängen (sog. "Veto-Mündigkeit" der Schwangeren). Nötigen Eltern oder der Vater des Kindes gar die Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch, ist dies eine Straftat und mit Freiheitsstrafe belegt."

http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/weitere-themen/minderjaehrig-schwanger.html

 

Übrigens: Nach der Geburt wird das Kind einen Vormund bekommen, bis du 18 bist (oder der Vater). Gut wäre, wenn das deine Eltern wären- aber wollen diese nicht, wäre es das Jugendamt. Und das Kind würde natürlich trotzdem bei dir wohnen, wenn du es gut versorgst.

BeautifulPaine  19.04.2011, 17:42

Nur im gegenteiligen Falle- also du willst abtreiben, deine Eltern wollen, dass du das Kind austrägst- würde deine Reife und einwilligungsfähigkeit geprüft.

Darf ich hier mal nachhaken? Ich kann mir nicht vorstellen, dass in diesem Falle, falls keine Einwilligungsfähigkeit vorliegt, eine minderjährige Schwangere gegen ihren Willen ein Kind austagen muss, nur weil ihre Eltern es so verlangen. Hab ich was falsch verstanden?

guinan  19.04.2011, 20:00
@BeautifulPaine

Jein. Also bei über 16 Jährigen wird generell davon ausgegangen, dass sie einwillingsfähig sind. Und bei ganz jungen Müttern wird "in der Regel" davon ausgegangen- aber es wird überprüft und es kann auch mal gegenteilig entschieden werden. Falls gegenteilig entschieden wird, also sie wirklich die Tragweite noch nicht versteht, darf sie in der Tat nicht abbrechen. Steht aber im selben Link auch, den ich zitiert habe.

kuhnel  21.04.2011, 13:13
@guinan

Das ist ja das Absurde: wenn sie abtreiben will, ist sie dem Urteil von ÄrztInnen ausgeliefert betr. ihrer Urteilsfähigkeit.

Wenn sie austragen will - sie mag noch so urteilsunfähig sein - dann kann niemand über sie entscheiden. Obwohl ein Kind zu bekommen der weitaus folgenschwerere Entscheid ist!

Ich bin der Meinung, dass ein Kind kriegen oder nicht, ein derart in die Persönlichkeit eingreifendes Geschehen ist, dass in KEINEM FALL jemand über das Mädchen hinweg entscheiden darf.

ichweisnix  09.06.2011, 18:05
@kuhnel

Nein das ist keineswegs absurd. Austragen und Abbruch stehen hier nicht gleichberechtigt nebeneinander.

Das Austragen ist der Normalfall, das passiert rein biologisch und bedarf keiner Genehmigung. Insoweit ist die Frage auch etwas ungünstig formuliert.

Der Abruch ist ein massiver Eingriff. Er ist durch §218 StGB mit Strafe bedroht und unter gewissen Voraussetungen nicht strafbar. Zu diesen Voraussetungen zählt, das die Schwangere den Abbruch verlangt.

annemarie37  10.06.2011, 15:05
@ichweisnix

Richtig, das Austragen bedarf keiner Genehmigung. Der Abbruch - jedenfalls in den ersten Wochen der Schwangerschaft - aber auch nicht. Beides hängt von der Einwilligung und dem Entscheid der Schwangeren ab.

Zwangsabtreibungen sind etwas Abscheuliches und eine Menschenrechtsverletzung - Gebärzwang ebenfalls.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist übrigens kein "massiver", sondern ein kleiner Eingriff.

Zunächst musst Du das von Deinem Frauenarzt abklären lassen. Dieser wird einen weiteren Test durchführen, der dann (wie es aussieht) auch positiv sein wird.

Es gibt Beratungsstellen für Jugendliche in Deiner Situation. Diese findest Du auch in Deinem Ort!

http://www.profamilia.de/angebote-vor-ort.html

Als Jugendliche/r hast du das Recht auf selbstbestimmte Sexualität . 

Gegen ihren Willen dürfen Mädchen und Frauen, auch wenn sie noch nicht 18 Jahre alt sind, nicht von ihren Eltern oder anderen Personen dazu gezwungen werden, eine Schwangerschaft abzubrechen.

Hast Du Dir das auch gut überlegt?

Lasse Dich erstmal untersuchen und gehe in eine Beratungsstelle.

Nein. Dein Recht auf körperliche Unversehrtheit ist unantastbar. Das fällt darunter. Auch dürfen deine Eltern dich weder rauswerfen noch Hilfe entziehen. Erst mit 18 dürfen sie dich Vor die Türe setzen und dir jegliche Hilfe verwehren, es sei denn du bist in einer Ausbildung, dann sind sie zu Kindergeld verpflichtet bis zu deinem abschluss der Ausbildung oder des 25. lebensjahrs.

Im übrigen ist ein Arzt verpflichtet in solchen Fällen das Jugendamt zu verständigen und diese sollten es dir bestätigen. Du darfst Abtreiben, wenn du damit einverstanden bist, gegen deinen Willen dürfen deine Eltern dies nicht, auch dein Freund nicht, niemand darf das.

Pro-Familia hilft dir bei solchen sachen im übrigen weiter.

Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Ich denke, wenn Du zu Pro-Familia gehst, wird das Jugendamt die Entscheidung dafür treffen. Auch wenn Du erst 15 Jahre alt bist, kann ich mir nicht vorstellen, dass man Dich zur Abtreibung zwingen kann.

Was sie will ist völlig egal, wenn du nicht abtreibst dann tust du es nicht, da kann sie sich auf den Kopf stellen und mit dem A*** Mücken fangen. Was soll sie denn tun? Zum Arzt gehen und ihm Sagen "ich will das meine Tochter gegen ihren Willen abtreibt" ??? Wenn du sagst du möchtest das Kind behalten wird kein Arzt der Welt eine Abtreibung vornehmen und solange du dir sicher bist und das auch mitteilst ist der Wille deine Mutter egal.

Sobald sicher ist ob du schwanger bist oder nicht (man sollte keinen Wind machen wenn dann doch nichts passiert ist) ruf beim Jugendamt an und schildere das Problem insbesondere im Bezug auf die Ansichten deiner Eltern. Die werden eine Lösung für dich finden, was jedoch auch bedeuten kann, dass du notfalls mit deinen Eltern brechen musst, eventuell in betreutem Wohnen oder einem Mutter-Kind-Heim unterkommst. Aber wenn du das Kind willst sollte es dir das wert sein.

Viel Glück!