Muss ich beim Jobcenter nachweisen wie viel mein Kind unterhalt bekommt

7 Antworten

Ja musst du. Du wirst nach der Geburt des Kindes ohnehin angeschrieben und musst alle Angaben zum Kindsvater machen. Das Amt wird dann seine finanziellen Möglichkeiten prüfen und soviel Unterhalt von ihm fordern, wie er maximal auf Grund seines Einkommens zahlen muss.

Generell wird so gut wie jede finanzielle Leistung, die du erhälst, auf deinen Regelsatz angerechnet.

Ich würde dringend davon abraten irgendwelche Zahlungen zu verheimlichen!

Denke daran den Kindergeldantrag vorzubereiten, damit du ihn nach der Geburt so schnell wie möglich stellen kannst, denn das Kindergeld wird sofort angerechnet, egal, ob es schon ausgezahlt wird oder nicht, das macht das Jobcenter einfach mal zu deinem Problem.

Auch das Elterngeld wird angerechnet. Du musst es zwar beantragen, da AlgII nur nachrangig gezahlt wird, aber es wird dir am anderen Ende wieder "abgenommen", also von deinem Regelsatz + Kosten für Unterkunft und Heizung + Mehrbedarf (alleinerziehend) abgezogen.

Ich rate dazu, die Anträge bereits mit in den Klinikkoffer zu packen und schon mal soweit auszufüllen, wie es dir möglich ist. Sobald die Geburtsurkunden da sind, sofort zur Post und ab damit.

Google mal, bei manchen Stellen kann man die Anträge auch online übermitteln und schickt dann den Papierantrag mit den Urkunden einfach nach und dann gehts wirklich innerhalb von 1-2 Wochen über die Bühne.

...meine Jüngste ist jetzt 4, aber ich hoffe doch es ist wenn überhaupt einfacher geworden ;-)

Ich kann dir nur sagen, was du in der Schwangerschaft vorbereitet hast, das stört dich in der wunderbaren ersten Zeit mit deinem neuen Schatz nicht mehr.

Alles Gute!

Pinklady95 
Fragesteller
 18.07.2014, 19:31

Danke danke für die ausführlichen Informationen!!! :)

Wenn auch das richtig verstehe bekommst du für dich Geld vom Amt ( Wohnung usw.) Dann musst du auch den Unterhalt des Kindes angeben.

Pinklady95 
Fragesteller
 17.07.2014, 00:53

Okay, unterhalt fürs Kind möchte ich ja dann nicht.. Weil kriege ja vom Vater was! Muss ich denen das beweisen? Angeben schon klar

petrapetra64  17.07.2014, 08:44
@Pinklady95

Und was kriegst du dann vom Vater? Unterhalt fuer Kind, oder?

Du meinst wohl, du moechtest nichts vom Amt fuer das KInd. Das geht aber so nicht. Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft. Und da muss nachgewiesen werden, vieviel Unterhalt gezahlt wird und dieser muss auch entsprechend hoch sein (nach Duesseldorfer Tabelle eben). Das Kind hat ja auch seinen Anteil an den Wohnungskosten zu tragen und ggf. beantragst du Erstausstattung oder so.

Das laeuft dann am Ende so, dass du deinen Regelunterhalt (391) kriegst, dann Alleinerziehendenzuschlag, dann den Betrag fuer das Kind. Weiterhin Miete und Heizkosten. Abgezogen werden dann Unterhalt und Kindergeld.

Ich gehe jetzt ja richtig davon aus, dass der Kindsvater nicht bei dir wohnt? Denn dann wird er zur Bedarfsgemeinschaft hinzugerechnet nach der Geburt.

Er koennte das schon in bar geben, aber da fehlt am Ende ja jeder Ueberblick und beide haben Probleme, spaeter mal etwas nachweisen zu koennen (nicht immer versteht man sich 18 Jahre lang gut). Von daher macht ein Dauerauftrag mehr Sinn.

Pinklady95 
Fragesteller
 17.07.2014, 09:30

Okay vielen Dank für deine Antwort! Hast mir weiter helfen können :)

Es stellt sich hier eher die Frage, ob Du nach der Geburt des Kindes überhaupt noch staatliche Unterstützung beziehen musst.
Denn nach der Geburt ist der Kindsvater nicht nur für das Kind unterhaltspflichtig, sondern auch für Dich selbst ("Betreuungsunterhalt") bis zum dritten Geburtstag des Kindes - wenn er über den Kindesunterhalt hinaus noch "leistungsfähig" ist.

Solltest Du auch nach der Geburt noch auf staatliche Unterstützung angewiesen sein (weil der Kindsvater Dir gegenüber nicht "leistungsfähig" ist), so wird anhand seines Einkommens ermittelt, ob er Dir über den Kindesunterhalt hinaus noch Betreuungsunterhalt zahlen könnte - denn dieser hat generell Vorrang vor staatlicher Unterstützung.

Insofern "wüsste" das Amt, wie viel Unterhalt der Mann für das Kind zahlen müsste.

na klar musst Du das angeben. Barzahlung geht auch. Sonst würde das Amt den Kindesvater anschreiben.

Natürlich musst du den Unterhalt nachweisen und der wird dir auch angerechnet.