Darf ich auf einem Mutter-Kind Parkplatz als Schwangere parke

13 Antworten

Ja, der Mutter-Kind Parkplatz ist sowohl für Personen (Nicht zwangsläufig Frauen) mit kleinen Kindern, als auch für schwangere Mütter gedacht. Wobei das natürlich vor allem auf höhere Schwangerschaften abgezielt ist, wo die Rücksichtnahme wichtiger wird

Mutter-Kind-Parkplätze sind für hochschwangere Frauen und Personen mit Kleinkindern oder Babys vorgesehen (z. B. um das Hantieren mit dem Kinderwagen zu erleichtern)!

Rechtliche Nutzungshinweise:

Anders als Behindertenparkplätze sind in Deutschland Mutter-Kind-Parkplätze nicht verkehrsrechtlich geregelt. Die StVO sieht sie nicht vor. Sie können daher nur auf Privatgelände ausgewiesen werden.

Der Betreiber des Parkplatzes kann als Hausherr jedoch darauf bestehen, dass diese Plätze nur bestimmungsgemäß genutzt werden, soweit er in der Benutzungs- oder Hausordnung nicht darauf verweist, dass auf dem Parkplatz die Regelungen der StVO gelten.

Zitat: Parkhausbetreiber reservieren häufig Raum für Mutter-Kind-Parkplätze. Das ist nett gemeint, allerdings droht bei Missachtung durch andere Autofahrer kein Bußgeld.

Wer Müttern mit Kindern auf Mutter-Kind-Parkplätzen den Vortritt lässt, beweist gute Erziehung. Eine Rechtspflicht dazu besteht aber nicht.

Die Einrichtung von „Mutter-Kind-Parkplätzen“ ist in der StVO nicht vorgesehen – auch wenn offiziell wirkende Zusatzzeichen mit einem entsprechenden Symbol diesen Anschein zu erwecken suchen. Zwar können private Parkplatz- und Parkhausbetreiber eine bestimmte Nutzung vorsehen – ein Bußgeld droht indessen nicht. Die Zusatzzeichen sind nicht im Verkehrszeichenkatalog des Bundes eingetragen, somit kein offizielles Verkehrszeichen und ihre Missachtung daher auch nicht bußgeldbewehrt.

Gefunden und alles: http://www.focus.de/auto/news/verkehrsrecht-mutter-kind-parkplaetze-kein-bussgeld-bei-missachtung_aid_680934.html

Da kann jeder parken, da gibt es kein Gesetz, welches das verbietet.

es wäre nur nett, diese Plätze freizulassen für Mütter mit Kinderwagen.

Ein Gesetz nicht, aber das Hausrecht des Parkplatz-Inhabers.

@kim294

Das wird aber kaum jemand in Anspruch nehmen.

Möchte denjenigen sehen, der es dir in deinem "Zustand" verbieten würde. Für sowas sind diese Parkplätze doch da. Außerdem: Mutter und Kind? Beides vorhanden würde ich sagen ;)