Arzt verklagen wegen Verschreibung von Isogalen in der Schwangerschaft?
Ich habe von meinem Hautarzt Isogalen gegen Akne verschrieben bekommen. Bei diesem Medikament muss man als Frau jeden Monat zum Schwangerschaftstest gehen. Diesen habe ich auch gemacht. Ich habe dann also das Medikament verschrieben bekommen. Einen Monat später bin ich dann also wieder zum Arzt, um mir das Rezept für einen weiteren Monat verschreiben zu lassen. Also habe ich wieder einen Schwangerschaftstest beim Arzt gemacht. Habe also Isogalen wieder für einen Monat verschrieben bekommen. (Statt 20 mg 30 mg)
Mir ging es tagelang schlecht, ich hatte mit starker Übelkeit zu tun, also bin ich zum Hausarzt und der hat mir ein Medikament gegen Übelkeit verschrieben. Nach 1 Woche ging es mir noch immer so schlecht, also habe ich zuhause ein Schwangerschaftstest gemacht der positiv war. Also bin ich direkt zum Frauenarzt, der feststellte, dass ich im 2 Monat schwanger bin.
Da ich das Medikament so weit in die Schwangerschaft reingenommen habe, liegt die Wahrscheinlichkeit, dass mein Kind behindert wird bei 30%. Am Montag habe ich einen Termin zum Schwangerschaftsabbruch. Der Arzt hätte 100% sehen müssen, dass ich schwanger bin, da ich schon in der 6 Woche war. Nun meine Frage, habe ich Chancen den Arzt zu verklagen?
6 Antworten
hallo ooOkitty91Ooo,
das müssen ja schreckliche tage gewesen sein für dich, bis klar war, wie es um dich steht. und dann alle überlegungen, was das kleine angeht. diese ungewissheit trotz daten und fakten ..... das tut mir so leid für dich. in der wievielten woche bist du denn jetzt?
es ist ja ein ziemliches ineinandergreifen ärztlicher kompetenzen. und dann kommt es zu solchen blinden flecken! und der schaden ist größer, als der, der ursprünglich einmal behoben werden sollte. sooo tragisch.
für dich wäre es sicher klar gewesen, im fall einer schwangerschaft, die aknebehandlung hintenanzustellen, oder? also ganz aus dem sinn war dir der gedanke an ein kind gar nicht? das ist eine wirkliche gratwanderung....
mein gedanke jetzt ist schon auch der: wenn du nicht andere gründe hast, die gegen dein kind sprechen würden, also, wenn du es „eigentlich“ gern hättest, dann würde ich dir raten, dich nochmal genauestens kundig zu machen, wie es mit dem risiko einer schädigung steht. du kannst dich z.b. an die hotline auf der seite von vorabtreibung wenden. da hast du umfassend information und beratung in rechtlicher hinsicht und v.a. was das risiko für das baby angeht. denn bei 30/70 ist einfach noch viel positiver spielraum. und man sagt, dass am anfang der schwangerschaft das „alles-oder-nichts-prinzip“ gilt, dass es also bei einer schädigung so anfang gleich zu einer fehlgeburt kommen würde. deshalb nochmal die frage, wie weit du bist und der rat, dich nochmal gründlich zu informieren und unterstützend eine beratung hinzuziehen.
liebe grüße von lina
- Schwangerschaftstests können versagen. Kein Arzt kann eine Garantie dafür übernehmen, dass ein Schwangerschaftstest aus Urin 100%ig korrekt anzeigt. Hast Du denn Zweifel daran, dass der Test wirklich durchgeführt wurde? Wenn nicht, dann besteht auch kein Grund zur Beschwerde und keine Chance auf Klage.
- Rechne zusammen mit Deinem Gynäkologen aus, ab welchem Tag ein Schwangerschaftstest hätte sicher positiv sein müssen. Vergleiche das dann noch einmal mit dem Datum, an dem der letzte falsch-negative Test angefertigt wurde. Bedenke, dass eine Schwangerschaft mit einem Urin-Test frühestens in der 5.SSW sicher angezeigt wird.
- Es ist in der Tat sinnvoll, unter solchen Umständen die Schwangerschaft abzubrechen. Lass Dich nicht von selbsternannten Gutmenschen verwirren.
Alles Gute in dieser schweren Zeit!
Ich bin der Meinung, daß Du mit einem guten Fachanwalt für Medizinrecht gute Chancen hast. Wenn man den Beipackzettel aufmerksam liest, erklärt sich das (wenigstens für mich) Da Du ja wohl offensichtlich nicht verhütest, hätte dich der Arzt das schon im Vorfeld fragen müssen und dementsprechend reagieren. Das heißt, er hätte Dir das Medikament NICHT verschreiben dürfen. Setzt natürlich voraus, daß Du alle Fragen bzgl. der Anamnese die er erstellen MUSSTE auch wahrheitsgemäß beantwortet hast.
Suche Dir einen guten Fachanwalt. Alles Gute für Dich L.G,
Hier noch ein Anhang von mir für die, die hier meinen gute Ratschläge bzgl. des Schwangerschaftsabbruches geben zu müssen
Oh man... Also aus strafrechtlicher Sicht könnte man z. B. an fahrlässige Körperverletzung denken. Zivilrechtlich (also Schadenersatz etc.) könnte man wahrscheinlich erst etwas tun, wenn sich - Gott bewahre - eine Behinderung bei deinem Kind herausstellt. Ob dir Schmerzensgeld zusteht, wenn du jetzt deswegen eine Abtreibung machen lässt, kann ich nicht beurteilen.
Such dir am besten einen Anwalt, der sich mit Medizinrecht und Arzthaftung auskennt! Den kannst du dann auch gleich mal fragen, ob man den Hautarzt bei der Ärztekammer melden sollte und welche Möglichkeiten es da gibt.
Ich drück dir die Daumen, dass alles bei deinem Baby in Ordnung ist. Immerhin besteht ja trotz allem die 70%-ige Chance, dass gar nichts passiert ist! Warte doch vielleicht noch ab, wenn wirklich was sein sollte, kannst du dich immer noch für einen Abbruch entscheiden. Alles Gute.
Wie ich das verstanden habe, hat der Hautarzt doch gar nicht gewusst, dass eine Schwangerschaft vorliegt. Demzufolge kannst du ihn auch nicht für die Folgen haftbar machen!
Aus deiner Frage war nicht zu ersehen, dass der Hautarzt den Schwangerschaftstest gemacht hat. Du solltest versuchen, dich beim Fragen ein wenig deutlicher auszudrücken.
Da steht klar und deutlich das ich wieder einen Schwangerschaftstest beim artzt gemacht habe liebe " putzfee"
Den hättest du auch beim Hausarzt oder beim Frauenarzt gemacht haben können....da steht nicht "Hautarzt"!
lies den Beipackzettel
Toller Beitrag... Danke für die großartige Antwort.
Doch er hat einen Schwangerschaftstest gemacht und hat mir dann das Rezept verschrieben obwohl vi hin der 6.woche schwanger war.