Dropshipping ohne Gewerbe?
Hallo, ich mache schon etwas länger Dropshipping in Österreich über willhaben, kaufe über aliexpress wish etc. Und ich erhielt grad eine Nachricht von meiner Bank dass ich sie zurückrufen soll, ich informierte mich erstmal im Internet woran das liegen könnte bevor ich einfach anrufe und las, dass man ein Gewerbeschein bräuchte. Ich habe vielleicht bis jetzt insgesamte Einnahmen von 150 Euro maximal gemacht über mehrere Monate hinweg. Würde ich jetzt eine Strafe bekommen oder eher eine Warnung oder hat sonst jemand Erfahrung damit gemacht?
Edit: Ich rief sie jetzt zurück an, anscheinend interessiert die Bank solch kleine Arbeitgeber nicht. Es ging lediglich darum, dass sich ein Kunde beschwert hatte und sein Geld zurück haben wollte, da der Lieferdienst sich verspätet hat. Dropshipping bei solchen Summen ist also keine allzu große Gefahr, Gewerbeschein ist trotzdem empfehlenswert! Werd mir jetzt auch gleich einen anlegen lassen!
4 Antworten
Also, grundsätzlich braucht man dafür eine Gewerbeanmeldung!
Deine Bank hat aber damit gar nichts zu tun, daher wird deine Bank auch einen anderen Grund haben.
Grundsätzlich darfst du mit 15 gar keine gewerbliche Tätigkeit ausüben!
Hm 150€ sind nicht viel vielleicht bekommst du auch nur eine Geldstrafe oder Sozialstunden die du ab arbeiten musst. Es kann auch sein das sie dich verschonen wenn du Reue zeigst wie alt bist du den?
aber ja wenn du damit weiter machen willst solltest du dir aufjedenfall ein Gewerbeschein holen weil Deutschland ist echt streng mit Steuerhinterziehungen
naja ich bin 15, wie hoch wäre die Geldstrafe denn ungefähr?
Das kann ich dir nicht sagen aber ich habe auch mal 3 Monate lang Geld auf mein Konto bekommen von meinem Freund seiner Arbeit und die Bank hat mich auch angerufen und mich nur gewarnt das das verboten ist und das ich richtig Probleme kriegen kann wenn das jemand mitbekommt und das ich es einfach lassen soll. Und hab ab dann auch kein Geld mehr bekommen und es ist nichts passiert.und das waren damals um die 1000€ jeden Monat. Ich glaub es kommt auf die Person drauf an vielleicht hast du Glück ich glaube da du erst 15 bist wird dir nicht viel passieren
direkt zum Gewerbeamt und anmelden
in Deutschland geht das 3 Monate nachträglich, kannst ja deine Leute im Amt fragen
Im Paragraf 14 der Gewerbeordnung ist eindeutig geregelt, wann ein Gewerbe anzumelden ist – und zwar dann, wenn der Betrieb startet. Soweit die juristische Theorie. In der Praxis gibt es bei einem zeitlichen Versatz von wenigen Tagen kaum eine Sanktion. Allerdings könnte im Extremfall auch eine Geldbuße in Höhe von 1000 Euro anstehen – für diejenigen, die das Gewerbe nicht ordnungs- und fristgerecht anmelden. Eine verpasste Gewerbeanmeldung ist letztlich eine Ordnungswidrigkeit.
hab' ich schon anderes gehört, aber ok
Man muss nicht alles glauben, was man hört. En Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ;-)
Auch in Österreich dürfte Steuerhinterziehung verboten sein.
Mir war ja nicht bewusst, dass das als Steuerhinterziehung gilt, man kann ja auch im Privatverkauf Produkte die man nicht mehr braucht etwas teurer verkaufen, würde ja auf dasselbe hinauskommen, außerdem dachte ich dass das ganze erst ab einem Einkommen von 1000€ versteuert gehört. Ich wollte nur etwas passiv Taschengeld dazugewinnen. Aber könnte man deswegen bereits schon für Steuerhinterziehung verklagt werden?
Du kannst unbegrenzt Dinge aus Deinem Privatbesitz verkaufen, die Du nicht mehr benötigst. Aber wenn Du etwas speziell einkaufst, um es wieder weiterzuverkaufen ist das gewerblicher Handel. Ab dem ersten €
Das ist dem Finanzamt aber völlig egal, was du dachtest.
Das war der private Kundenbetreuer, kann doch sein dass er mich erstmal fragen will, damit sie sich sicher sind dass ich dropshippe. Sieht die Strafe für einen 15 Jährigen genau so hoch aus?