Umzug in ein anderes Bundesland als Grundsicherungsempfänger und Hartz IV Empfänger
Hallo,
Fragen:
a) hat man als: - Grundsicherungsempfänger (65 Jahre alt) ODER - Hartz IV Empfänger (unter 65 Jahre)
das Recht, von einer angemessenen Mietwohnung in eine andere Mietwohnung, die JEDOCH in einem anderen Bundesland ist, umziehen ? Beide Personen besitzen deutsche Staatsbürgerschaft.
Ich meine, kann das "Hartz IV Amt" und/oder Grundsicherungsamt die Aufnahme neuer Personen aus irgendeinem Grund verweigern oder gilt auch bei solchen Personen die uneingeschränkte bundesweite Mobilität ?
Bitte auch um Verweise auf entsprechende gesetzliche Grundlagen, die Eure Aussagen rechtlich untermauern würden. DAnke dafür!
b) in welchen Fällen wären die Umzugskosten übernommen ?
Nachtrag: - Annahme: Grund für den o.g. Umzug wäre Zuzug zu eigenem Kind, das im Zielbundesland wohnhaft ist. JEDOCH keine Unterhaltsleistungen an Eltern seitens des Kindes gegeben.
Danke im Voraus für Eure Antworten
Gruss richrei
2 Antworten
Für Empfänger von Grundsicherung (sogen HARTZ4 / ALG2) besteht keine Residenzpflicht, die gibt es derzeit vor allem für Asylbewerber. Für einen Umzug innerhalb der BRD braucht man als keine amtl Erlaubnis!
Eine Übernahme der Umzugskosten bei Wohnungswechsel aus persönl / privaten Gründen kann selbstverständl beantragt werden, eine Bewilligung dürfte jedoch unwahrscheinl sein. Ob und wann die Träger solche Kosten der Unterk (darlehensweise) überhaupt übernehmen ist in Satzungen der Träger geregelt.
(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen. (§ 22 SGB2)
Hast du schon, aber einige Informationen benötigst du sicher noch dazu...Umzugskosten werde vermutlich nicht übernommen..
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