Umzug in ein anderes Bundesland als Grundsicherungsempfänger und Hartz IV Empfänger

2 Antworten

Für Empfänger von Grundsicherung (sogen HARTZ4 / ALG2) besteht keine Residenzpflicht, die gibt es derzeit vor allem für Asylbewerber. Für einen Umzug innerhalb der BRD braucht man als keine amtl Erlaubnis!

Eine Übernahme der Umzugskosten bei Wohnungswechsel aus persönl / privaten Gründen kann selbstverständl beantragt werden, eine Bewilligung dürfte jedoch unwahrscheinl sein. Ob und wann die Träger solche Kosten der Unterk (darlehensweise) überhaupt übernehmen ist in Satzungen der Träger geregelt.

(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen. (§ 22 SGB2)

Hast du schon, aber einige Informationen benötigst du sicher noch dazu...Umzugskosten werde vermutlich nicht übernommen..

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