Wird die Miete bei Hartz IV Bezug vom Jobcenter oder vom Wohnungsamt oder Sozialamt an den Vermieter bezahlt?

9 Antworten

Hartz 4 -Empfänger bekommen die Miete von der Arge und müssen sie an den Vermieter zahlen. In einzelnen Fällen wird es auch vereinbart, daß die Miete direkt überwiesen wird. Da müßt Ihr dort nachfragen.

Das JC zahlt die angemessene Miete an den Leistungsempfänger und dieser überweist sie an den Vermieter 

Für die Miete ist der Mieter zuständig.

Wie der an sein Geld kommt - Amt - Arbeit - ist sein Bier.

Die Miete (KdU) wird nebst den Regelsätzen auf das Konto des Leistungsbeziehers überwiesen. Dieser hat die Miete dann an den Vermieter zu überweisen.

Nur in Ausnahmefällen zahlt das Jobcenter direkt an den Vermieter.

Die Höhe zulässiger Mieten ist zwischen Vermieter und Mieter im Mietvertrag geregelt.

Im Normalfall überweist der "Hartzer" an den Vermieter.

Bei bekannt schwachen Kantonisten kann das Amt die Miete direkt ohne den Umweg über den Leistungsempfäger sicherheitshalber an den Vermieter überweisen.