Kann ich Hartz IV beantragen mit 18 wenn ich noch zur Schule gehe und von den Eltern rausgeworfen wurde?

9 Antworten

Nein, wer nicht eingezahlt hat , hat auch nichts zu erwarten.
Das Kindergeld steht dir von deinen Eltern zur Verfügung.

Dann wende dich ans Jugendamt, die können dir weiterhelfen.

Mache kein Stressfass auf, welches sich vermeiden lässt!!!

Gehe sofort zum Jugendamt und lasse Dir von denen helfen. Heute noch. 

Wie schon geschrieben sind Deine Eltern Dir gegenüber unterhaltspflichtig. Und zwar einkommensunabhängig. 

Deine Eltern können Dich also nicht mal eben so aus dem Haus werfen oder der Wohnung. Da bekommen sie auf jeden Fall Ärger. 

Das Jugendamt wird also überprüfen, ob es Deinem Wohl dient, dass sie Dir helfen da wieder einziehen zu können. 

Wenn nicht, dann sollen sie Dir bei Schüler-BaföG helfen. Das steht Dir zu. 

Da Du bereits über 18 bist werden sie keine Möglichkeit haben, ,Dir Wohnraum zur Verfügung zu stellen. 

Finde also bitte selbst in der Zwischenzeit ein Zimmer gegen Mithilfe, ein Zimmer in einer WG oder so. 

Einen Mietvertrag lese bitte sehr sorgfältig durch, BEVOR Du ihn unterschreibst. Denn es wird immer mehr Mode, hier einen zeitlich gebundenen Mietvertrag anzubieten. Dann bist Du zwei oder maximal vier Jahre am Mietvertrag gebunden. 

Das Jugendamt sollte Dir Auskunft geben können, welche Organisationen Zimmer für junge Menschen anbieten. Das Handwerk z.B. hat ja seit Jahrhunderten entsprechende Häuser. Die sind heute natürlich entsprechend unserem Standard. Dafür haben sie in der Regel zu bestimmten Zeiten kompetente Ansprechpartner. 

Weigert sich das Jugendamt, Dir zur Seite zu stehen, so wende Dich - auch noch heute - in jedem Fall an die Sozialbehörde vor Ort und melde Dich obdachlos. 

Erst, wenn Du eine neue Wohnadresse hast, Dich hast ummelden können, kannst Du einen Abzweigungsantrag bezüglich Kindergeld stellen. Dazu brauchst Du dann aber auch ein eigenes Girokonto. 

Beim BaföG wird das Kindergeld mit angerechnet. Und zustehender Unterhalt. Beachte unbedingt, dass diese Anträge nicht so schnell bearbeitet werden. 

deine antwort ist völliger schwachsinn und falsch. die eltern sind unterhaltspflichtig und das geht immer in abhängigkeit zum einkommen. wenn sie nicht leistungsfähig sind fließt auch kein unterhalt. ist ein rauswurf ausgelöst durch das renitente verhalten des kindes, dann fließt auch kein unterhalt, nicht mal wenn es mgl. wäre.

schülerbafög gibts nur, wenn das elterneinkommen für unterhalt nicht ausreicht. das steht ihr nicht zu, sondern es könnte sein, dass kind darauf bedarf hat.

ein abzweigungsantrag wird sehr selten bewilligt, dem müssen die eltern zustimmen.

@markusher

Was Du hier verbreitest ist rechtsradikales Unrecht. Mehr nicht. 

Eltern sind bis zum Abschluss der Erstausbildung unterhaltspflichtig. Punkt. 

Wenn die Eltern so viel verdienen, dass kein Anspruch auf Schüler-BaföG besteht, dann sind sie immer noch unterhaltsPFLICHTIG. So ist geltendes Recht. 

Muss Dir nicht gefallen. Unsere Grenzen sind offen. Du darfst Dir sehr gerne einen Staat suchen, der Deine Wahnvorstellungen als Rechte kennt. 

Deine Eltern müssen Dir Unterhalt zahlen, aber dafür musst ab sofort einen Antrag stellen. 

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden Kinder in Deutschland volljährig. Fortan gelten sie vor dem Gesetz als Erwachsene und daher erlischt auch das Sorgerecht der Eltern. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Eltern für das volljährige Kind den Unterhalt als Barunterhalt erbringen und das Kind muss sich selbst um die Umsetzung seiner Rechte dahingehend kümmern. Dies gilt besonders bei Kindern, deren Eltern getrennt leben. Hat bisher ein Elternteil den Unterhalt vom anderen Elternteil gefordert, so muss dies nun das volljährige Kind selbst übernehmen.

http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html

Abzweigungsantrag Kindergeld - Abzweigung

http://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html Unterhalt für Kinder in Ausbildung - Azubi - Auszubildende

http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/ausbildung.html

nein das müssen die eltern erstmal nicht. die eltern verweisen ans kinderzimmer und wenn kind sich nicht an die regeln des haushaltes hält, fliegt es raus. dann gibts keinen unterhalt.

im zweiten müssten sie zudem erstmal leistungsfähig sein. sind sie es nicht, fließt kein cent. sind sie es, bestimmen die eltern die art des unterhaltes. wenn sie also naturalunterhalt wählen, verweisen sie ans kinderzimmer und damit sind sie raus.

sie müssen dem kind kein geld in die hand drücken, warum auch.

abzweigungsanträge werden nur in absoluten ausnahmen gewährt und nicht ohne nachfrage bei den eltern.

wenn deine eltern dich rauswerfen, bleibt dir nur übrig dich ans jugendamt zu wenden um den umstand mitzuteilen. die werden dann vermitteln oder wenn garnichts geht unter umständen den darf-schein ausstellen. nur dann bekämst du unterstützung in form von alg2 oder schülerbafög.

sollte der rauswurf in deinem verhalten liegen, weil du dich nicht an die regeln deiner eltern lebst und es ihnen nicht zuzumuten ist mit dir zusammenzuleben, bekommst du auch keinen unterhalt seitens deiner eltern. sie können dich immer wieder an dein zimmer verweisen, wenn du dich an die regeln hältst die deine eltern für ihre wohnung aufstellen.

alg2 bekommst du selbstverständlich nicht, maximal den regelsatz für u25, so du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst.

kindergeld bekommen deine eltern.


Dein Geschmiere wegen Verhalten erinnert schon sehr stark an die Nazi-Zeit und stimmt mit unserer Rechtsprechung nicht überein. 

Dazu gibt es reichlich Urteile. Letztes Jahr wurde sogar eine Richterin diesbezüglich unmissverständlich belehrt. Ich hoffe, sie ist aus der Anwaltsrolle geflogen. Denn so rechtsradikale Ansichten brauchen wir an deutschen Gerichten nicht und auch nicht in der Öffentlichkeit. 

Ja,das kannst Du.Allerdings müssten Deine Eltern nachweisen,das diese nicht leistungsfähig sind.

Sind Sie es,bekommen diese ein Schreiben und müssen Dir Unterhalt zahlen.

Es wäre sinnvoller zum Jugendamt zu gehen,auch wenn Du gerade volljährig geworden bist,kannst auf Hilfestellung hoffen.

Der Konflikt mit Deinen Eltern ist ja problematisch.Einerseits biste volljährig,andererseits willst was von denen,und dann ist noch das Gesetz auf Deiner Seite.

Ein Beispiel für völlig hirnrissige Gesetze,die einzig und alleine kaschieren sollen,das die Sozialreform vollkommen und achtkantig gescheitert ist.

Früher warste mit 18 volljährig,hast einen Job nebenher gemacht und nur im Einzelfall Sozialhilfe oder Wohngeld bekommen.

Heute haben die Eltern den schwarzen Peter und müssen ggf.Ihre Nachkommen bis 25 unterhalten oder in der Wohnung dulden.

die eltern müssen garnichts. wenn sie das kind rauswerfen, wird es einen grund geben. wenn dieser nachvollziehbar ist und im verhalten des kindes liegt, fließt auch kein unterhalt. sie können immer ans kinderzimmer verweisen udn das ihre regeln eingehalten werden.

eltern müssen nicht für ihre kinder aufkommen bis diese 25 sind, sondern nur bis zum ende der ersten ausbildung und nur dann wenn das kind in schule oder ausbildung ist.

@markusher

Was soll Deine Relativierung? Rausgeschmissen ,bedeutet,er ist mittellos,ohne Wohnung und Geld.Damit greift der Staat und holt sich ggf.Geld von den Eltern.Eigentlich,vielleicht und hätte Fahrradkkette.Eigentlich ist da kein Loch,hätte ich den Splint mal drauf gemacht,vielleicht könnt ich fahren immer noch.^^