Drohbrief vom Vermieter?

10 Antworten

Lade den Vermieter mal zu dir in die Wohnung ein, dann kann er sich an Ort und Stelle davon überzeugen, dass der Geruch nicht aus deiner Wohnung kommt. Nur so kannst du das Missverständnis aus der Welt räumen

Wie wäre es das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, bzw. ihn zu bitten vorbei zu kommen um die Situation vor Ort zu beurteilen?

Während du nicht da bist hast du alle Fenster geschlossen zu halten. Sagt jedenfalls die Versicherung.

Wo der müffelige Geruch herkommt, kann letztlich nur ein Gutachter klären. Das dann abzustellen ist dann in der Verantwortung des Verursachers, was auch der Vermieter sein kann.

Rede mal mit deinem Vermieter und dem Neumieter und versucht euch vernünftig zu unterhalten.

Ich hatte mich schon mehrmals mit meinem Vermieter über die mangelnde Lüftung im Treppenhaus geeinigt, der Luft Einlass für das Treppenhaus ist auf einer windabgewandten Seite, sprich da kommt keine neue Luft an, am besten klappt das noch wenn die Haustüre offen ist. Der sonstige Treppenhaus Aufgang ist ja verschachtelt, geht quasi um die Ecke rum und dann Richtung Obermieter. Und da sollte die verbrauchte Luft nach oben steigen, anfangs ging das Lüftungsrohr bis auf den Spitzboden und sollte von der umgebungsluft dann mitgenommen werden. Da ausserdem der Spitzboden isoliert und gedämmt ist, konnte meiner Meinung nach das so nicht funktionieren. Später wurde dann ein Durchbruch vom Dach bis zum oberen Luftabzug durchgeführt, aber wenn man unter dem Lüftungsgitter steht mit einer Kerze oder so, flackert diese nicht, sprich keine Luftzirkulation. Man muß dazu sagen, das der Vermieter schon etwas betagt ist und früher Diplom Ingenieur war, und das sind in meinen Augen Theoretiker, die sind schlichtweg beratungsresistent. Ich denke das es schwer wird, da zu einer gerechten Lösung zu kommen.

Schreiben von meinem Vermieter im Briefkasten

Solche Schreiben gehören in die Ablage "P".

Zumindest solange nach (!) einer Wohnungsbesichtigung nicht klar ist ist, der Zustand der Wohnung ist ursächlich für den Mief.

Sollte der Vermieter nur von "Hören-Sagen" an Dich herangetreten sein, steht es Dir frei, zu einer Besichtigung aufzufordern bzw. es ist Sache des Vermieters sich über den Ist-Zustand zu informieren.