Drohbrief vom Vermieter?
Gestern lag wieder ein Schreiben von meinem Vermieter im Briefkasten, indem ich wieder aufgefordert wurde, den müffligen Geruch, der ja angeblich aus meiner Wohnung kommt abzustellen. Da hat sich der neue Mieter wohl wieder einmal beschwert. Ich habe den ganzen Tag sämtliche Fenster auf kipp bzw. mache ich stoßlüften. Und bei mir riecht es weder nach verbrauchter, muffiger Luft noch sonst was. Das Treppenhaus selber hat ja keine eigene Lüftung durch ein Fenster oder so, nachträglich wurde ein Kaminabzug installiert, aber durch diesen wurde verbrauchte Luft nicht abgeführt. Da wurde Leider scheint mein Vermieter nur auf den Neuen zu hören, und wirft mir die Hauptschuld zu. Er drohte mir offen mit Kündigung des Mietverhältnisses. Kann ich verpflichtet werden, sämtliche Fenster in der Wohnung auf Dauerlüften zu stellen, während ich nicht daheim bin? Wie sieht die Rechtslage aus bei einem möglichen Einbruch? Oder kann man sich kostenlos beraten lassen von einem Anwalt oder Mieterschutzbund?
10 Antworten
Lade den Vermieter mal zu dir in die Wohnung ein, dann kann er sich an Ort und Stelle davon überzeugen, dass der Geruch nicht aus deiner Wohnung kommt. Nur so kannst du das Missverständnis aus der Welt räumen
Wie wäre es das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, bzw. ihn zu bitten vorbei zu kommen um die Situation vor Ort zu beurteilen?
Während du nicht da bist hast du alle Fenster geschlossen zu halten. Sagt jedenfalls die Versicherung.
Wo der müffelige Geruch herkommt, kann letztlich nur ein Gutachter klären. Das dann abzustellen ist dann in der Verantwortung des Verursachers, was auch der Vermieter sein kann.
Rede mal mit deinem Vermieter und dem Neumieter und versucht euch vernünftig zu unterhalten.
Ich hatte mich schon mehrmals mit meinem Vermieter über die mangelnde Lüftung im Treppenhaus geeinigt, der Luft Einlass für das Treppenhaus ist auf einer windabgewandten Seite, sprich da kommt keine neue Luft an, am besten klappt das noch wenn die Haustüre offen ist. Der sonstige Treppenhaus Aufgang ist ja verschachtelt, geht quasi um die Ecke rum und dann Richtung Obermieter. Und da sollte die verbrauchte Luft nach oben steigen, anfangs ging das Lüftungsrohr bis auf den Spitzboden und sollte von der umgebungsluft dann mitgenommen werden. Da ausserdem der Spitzboden isoliert und gedämmt ist, konnte meiner Meinung nach das so nicht funktionieren. Später wurde dann ein Durchbruch vom Dach bis zum oberen Luftabzug durchgeführt, aber wenn man unter dem Lüftungsgitter steht mit einer Kerze oder so, flackert diese nicht, sprich keine Luftzirkulation. Man muß dazu sagen, das der Vermieter schon etwas betagt ist und früher Diplom Ingenieur war, und das sind in meinen Augen Theoretiker, die sind schlichtweg beratungsresistent. Ich denke das es schwer wird, da zu einer gerechten Lösung zu kommen.
Schreiben von meinem Vermieter im Briefkasten
Solche Schreiben gehören in die Ablage "P".
Zumindest solange nach (!) einer Wohnungsbesichtigung nicht klar ist ist, der Zustand der Wohnung ist ursächlich für den Mief.
Sollte der Vermieter nur von "Hören-Sagen" an Dich herangetreten sein, steht es Dir frei, zu einer Besichtigung aufzufordern bzw. es ist Sache des Vermieters sich über den Ist-Zustand zu informieren.