Wie kann ich bei Schimmelbefall in der Wohnung beweisen...

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Die Beweislast liegt immer beim Vermieter. Ein Sachverständiger muss die Ursache herausfinden, die Wandfeuchte messen und nach Baumängeln sehen. Ist dort nichts zu finden, liegt die Ursache im Wohnverhalten des Mieters. Mieter müssen nur den Schimmelbefall beweisen, was auch nicht schwierig ist, denn dieser ist zu sehen. Beweisen wie gelüftet oder geheizt wurde, kann der Mieter i.d.R. nur durch bloßes Anführen dessen. Von den Gerichten wird aber die Aussage, man habe stets richtig und ausreichend gelüftet und geheizt, kaum gewertet, denn das ist nicht mehr nachprüfbar und kein Beweis. Beweise sind eher die Ableseergebnisse der Heizkostenverteiler ob richtig geheizt wurde und die Ergebnisse eines Gutachters. Die aber muss der Vermieter erbringen. Vorsicht auch beim zu Viel lüften. Lüftet man zu lange oder durch die Kipplüftung, dann kühlen bestimmte Stellen aus oder gar das ganze Zimmer.

Du mußt garnichts beweisen. Laß deinen Vermitter kommen, und zeig ihm den Schimmel! Er hat sich darum zu kümmern. Wichtig ist STOßLÜFTEN! D.h. die gegenüberliegenden Fenster aufmachen, damit eine Luftzirkulation möglich ist. Es bringt garnichts wenn du alle Fenster auf einmal aufreist. Wenn dein Vermieter zickt, drohe ihm mit Mietminderung. Je nachdem in welchen Räumen der Schimmelbefall ist, kann du mehr mindern. Wichtig ist, dass du im Winter jeden Raum auf mindestens 16 ° C heizt. Nach dem Baden / Duschen kommt das Fenster ganz auf, damit der Wasserdampf sich nirgendwo absetzen kann, und es später dann zur Schimmelbildung kommt. Auch in Zimmern wo geschlafen wird, ist es wichtig zu lüften, da jeder Mensch Feuchtigkeit abgibt.

 - (Mietrecht, Schimmel, Lüften)

Es gibt Geräte, welche ganz deutlich registrieren, wann man lüftet usw. Dieses Gerät wird 24Std.in der Wohnung aufgestellt und nimmt die Kurve dann wie bei einer Additionsmaschine auf. Daran sieht man protokulliert ganz einwandfrei, ob man als Mieter wirklich Schuld hat-oder ob der Hausbau verbaut wurde (zu sehr isoliert). Diese Streifen sind auch bei Gerichten(was im schlimmsten Fall ja kommen kann) anerkannt. Bitte erkundigen Sie sich, ob Sie das Gerät in einer Baufirma ausleihen könne oder ob der Mieterbund einen Rat geben kann, wo es diese zu leihen gibt. Wir haben sie in unsere Firma, allerdings nicht für den Mieter, sondern wenn wir nachweisen müssen, wer die Schuld trägt. Ist aber eine feine Sache!! Gutes Gelingen wünscht Vera81

Die Ursache für den Schimmelbefall (Feuchtigkeit von aussen oder von innen aufgrund unzureichenden Lüftens und/oder Heizens) wird in der Regel nur durch ein Sachverständigengutachten bewiesen werden können.

Am besten schreibst du an den Vermieter (nicht nur telefonieren!) beschreibst genauen Ort und Ausmaß (Größe) des Schimmelbefalls und forderst ihn auf, innerhalb von zwei Wochen den Schimmel zu beseitigen. Wenn er darauf nicht reagieren sollte, schaltest du einen Anwalt ein.

Hallo,

Schimmel kommt von Feuchte (Überschuss-Feuchte). Der Grenzwert ist nicht bei 65 und nicht bei 60% r.F., sondern veränderlich. Das ist das Problem, das viele nicht wissen, es aber erleben müssen.

Je kälter es draußen ist, desto öfter lüften. 2x täglich reicht nicht, wenn es draußen kalt ist. Zur Zeit muss man ca. 4x bis 6x täglich lüften.

Für einen Nachweis könnte man Datenlogger für Temperatur und Feuchte verwenden. Aber weil der Grenzwert sich immer wieder ändert, ist dieser "Nachweis" nutzlos.

Am besten ist: Ursache beseitigen, Problem gelöst, und jeder hat Ruhe.

Viel Glück!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung