Vermieter will Sachverständigen beauftragen um Mangel an Dachfenstern festzustellen

12 Antworten

Wenn ihr Euch ncihts habt zu schulden kommen lassen, ruhig bleiben.

Der Sachverständige wird vermtlich einen Schaden an der Isolierung feststellen und dann muss das vom Vermieter in Ordnung gebracht werden.

smiled 
Fragesteller
 27.02.2009, 09:05

Also muss ich mich darauf einlassen und falls der Sachverständige unsere Schuld feststellt mit Kosten rechnen? Wie hoch würden Sie sein?

wfwbinder  27.02.2009, 09:28
@smiled

Erstens muss man den Sachverständigen reinlassen. Ausserdem sagst Du ja, ihr habt genug gelüftet, also muss doch alles OK sein.

Wenn es denn doch Eure Schuld sein sollte, ist es zwar dumm, aber eben auch ein klares Ergebnis.

Wende dich an den Mieterschutzbund , die helfen dir ganz sicher

Tja, da habt Ihr den Vermieter „persönlich“ beleidigt! Mancher Mensch reagiert dann über und sieht die sachliche Feststellung eines Mangels als Majestätsbeleidigung.

Am besten bleibt Ihr „normal“ wie zuvor und gut ist. Wenn Ihr da zu sehr „reagiert“, kann die Angelegenheit nur unnötig eskalieren. Da solltet Ihr möglichst drüberstehen!

du hast, im gegensatz zu einer hier anderslautenden meinung, vertragsgerecht den vermieter über das vorliegen des mangels in kenntnis gesetzt. dieser hatte also danach sofort die möglichkeit, das zu überprüfen und die beseitung des mangels herbeizuführen. dazu ist kein sachverständigengutachten erforderlich. wo kämen wir hin, bei jeder mängelanzeige einen gutachter einzuschalten und dann dessen kosten den mietern aufzubrummen? ich habe den eindruck, dass durch diese ankündigung die mieter abgeschreckt werden sollen, überhaupt mängelbeseitigung zu fordern bzw. mietminderung wegen mängeln an der mietsache vorzunehmen. selbstverständlich ist die miete kraft gesetzes gemindert, wenn die mietsache einen mangel aufweist. die minderung braucht nicht beantragt zu werden und bedarf auch keiner genehmigung. nach mitteilung über den sachverhalt kann ab übernächstem monat der minderungsbetrag für den gesamten zeitraum des vorliegens des mangels, bis zu 6 monate rückwirkend und im verhältnis zur bruttomiete, von der miete abgezogen werden. was die eigentliche ursache des mangels ist, ist eine andre frage, kann aber in diesem zusammenhang geklärt werden. der handwerker hat die entsprechende fachkenntnis um das zu beurteilen. ich sehe jedenfalls keine berechtigung, dem mieter die kosten der angedrohten begutachtung aufzuerlegen. sicher wäre in deinem fall die unterstüzung des mietervereins hilfreich, mitgliedschaft vorausgesetzt.

Und aufpassen...dass er euch nicht die Rechnung von dem Sachverständigen oder irgendeine Reperatur auf die Nebenkosten setzt.