Drogen im Internet bestellt nun Erpressungsschreiben bekommen was machen?

18 Antworten

Entweder ignorieren oder selber anzeigen. Auf gar keinen Fall erpressen lassen, das geht dann immer so weiter.

Eigentlich glaube ich nicht, dass der Erpresser es an die Polizei gibt. Damit würde er sich ja selber als Krimineller outen, der dich erpresst hat.

Vielleicht solltets du dir sogar Rat beim RA holen.

Ich weiß ja nicht, was du da für einen Müll bestellt hast und wie strafbar das nun im Einzelfall ist.

Ich hoffe, dein Bekenntmis, einen Fehler gemacht zu haben, bezieht sich nicht allein auf die Form der Bestellung, sondern ebenfalls auf den bestellten Dreck selber.

Frag einen Anwalt und beruhig dich. Wer Drogen auch nur anbietet macht sich strafbar. Du hast nichts gekauft, deshalb hast du dich grundsätzlich nicht strafbar gemacht. Versuch ihn doch darauf Aufmerksam zu machen, dass er von dir ne schöne Anzeige bekommt und ihn die Erpressung deutlich länger in den Knast schickt, als er eh schon muss.

Sollte es zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft kommen, denke ich nicht, dass je nach Menge große Konsequenzen folgen. Erstmal müssen sie es dir ja sicher nachweisen können und ob dafür Bestellmenge und Sendungsverfolgungsnummer reichen, wage ich zu bezweifeln. Dann kannst du immer noch andere geschädigte suchen und den Typen mit ein denen anzeigen, damit er dort landet, wo er hingehört!

Haha na das war ja nicht so clever. Auf den Erpressungsversuch solltest auf keine Fall eingehen. Einfach alle Spuren beseitigen so viel Informationen über den Verkäufer einholen wie du kannst und abwarten. Falls wirklich mal die Polizei vor deiner Tür steht (was ich bezweifel) siehst du eh ob die dir wirklich was können oder nicht, einfach abstreiten und im absoluten Ernstfall wenn nichts anders mehr geht es zugeben und ihnen alle Informationen geben die du hast, aber das sollte dann dein Anwalt klären. 

Sonnenstern811  17.01.2016, 03:44

Der Polizei gegenüber muss gar keine Aussage gemacht werden. Ebenso muss polizeilichen Vorladungen nicht Folge geleistet werden. Sie vermerken dann in der Akte nur, dass der Vorgeladene nicht erschienen ist.

Diese ist erst vor dem Richter nötig. Aber niemand muss sich selber belasten. Allerdings würde das Gericht dann sehr wahrscheinlich entsprechende Schlüsse daraus ziehen.

gambler007  17.01.2016, 03:49
@Sonnenstern811

Ja wie gesagt, falls wirklich Anzeige erstattet werden sollte, wird er eh einen Anwalt haben der mit ihm etwaige Schritte unternimmt.

Naja im Grunde genommen wäre er ja Doof wenn er die Polizei einschalten würde weil er ja auch Drogen verkauft also ich denke mal das er nicht zu Polizei geht wenn er aber hingehen sollte kannst du ja der Polizei sagen das er Drogen verkauft dann schadest du ihn mehr als er dir!!!

1 zahle nicht, der Typ will dann immer mehr Geld
2 er wäre ganz schön dumm dich zu verletzen, aber vielleicht ist es eine polizeiliche Fälle