Drogen im fremden Auto gefunden, kann ich zu unrecht dafür bestraft werden?

5 Antworten

also wenn der halter es selbst zu gegeben hat solltest du ncihts zu befürchten haben, vor allem wenn du nicht ähnliche einträge wie zB ein BTM eintrag in deinem führungszeugnis hast..

hätte er es abgestritten dann hättest du dafür belangt werden können, da ja jeder sagen kann-.. ist nicht mein auto.. wusste nichts davon..

daher auch der spruch: unwissenheit schützt vor strafe nicht

aber in diesem fall bist du save, allein da es sich nur um eine geringe menge gehandelt hat

sollte ich mich unwahrscheinlicher weise irren.. sags mir bitte

Mit Ärger mußt Du natürlich rechnen, aber die konkreten Folgen sind so nicht vorhersagbar.

Vermutlich mußt Du noch mit Befragungen rechnen. Die Aussage des Autobesitzers wird noch nicht ausreichen, um Dich davon zu entlasten. Immerhin wurde nicht er, sondern Du damit an der Grenze festgestellt. Weshalb war es denn auch versteckt von dem Halter, er hätte es Dir ja bei Übergabe des Autos sagen können oder müssen.

ralfneumann1977 
Fragesteller
 30.10.2020, 17:45

Vor der Freundin versteckt :-D Nein hat er mir nicht gesagt und vielleicht vergessen

Da es bereits ein anderer zugegeben, bist du fein raus, wirst aber auf ewig im Polizeicomputer gespeichert bleiben - bei mir konnte eine andere Dienststelle 5 Jahre später sehen, das ich mal wegen des Zerschmeißens einer Glasflasche auf KiGaGelände mit 14 befragt wurde.

Es mag da gewisse Fallkonstellationen geben, wo die Aussage des anderen als unglaubwürdig abgetan wird. Wenn du immer wieder mit KfZ anderer erwischt wirst, die dann zugeben, das sie es waren, weil sie ein sauberes Register haben. Fürn Tausender findest du ausreichend Leute, die ihre weiße Weste hergeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
ralfneumann1977 
Fragesteller
 30.10.2020, 17:51

Ahja okay das ergibt Sinn! Aber ich missbrauche keine Leute dafür :-D und wer würde 1000€ für ein paar Krümel Gras bezahlen :-D
Danke für deine ANtwort

passover  30.10.2020, 17:53

Anders sähe es aus, wenn es niemand zugibt. Du bist in dem Moment der Besitzer des Fahrzeugs, und damit auch Besitzer des Grases (egal, wessen Eigentum es ist, also wem es gehört, du hast in dem Moment die reale Verfügungsgewalt darüber), und hast dich vor Übernahme des Fahrzeuges vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen. Auch, wenn selbst erfahrene Zöllner das Versteck oft genug übersehen, sollst du als Laie es finden müssen :D
Aber ansonsten käme es eben zu dem Zustand, das jeder Mietwagenhändler seine Autos screenen lassen müsste, sonst könnte jeder Mieter behaupten es war der Vormieter,

Du bist gefahren und erwischt worden. Also hält die Polizei sich an dich.

ralfneumann1977 
Fragesteller
 30.10.2020, 17:41

hä? was soll das bedeuten?

DerHans  30.10.2020, 17:42
@ralfneumann1977

Du kannst der Polizei viel erzählen, ob sie dir glaubt, ist eine andere Frage.

ralfneumann1977 
Fragesteller
 30.10.2020, 17:48
@DerHans

Naja ob die mir glauben ist mir eigentlich scheißegal, der Richter muss mir im Zweifel glauben und nicht die Grünen.

passover  30.10.2020, 17:59
@ralfneumann1977

er hat wohl das "erstmal" vergessen. Erstmal bist du in der Beweispflicht, das es jemand anderes war. Und die hast du erfüllt, in dem sich der wahre Schuldige (auch dem Hochachtung, hoffe du musstest ihn nicht erst mit schlagkräftigen Argumenten überzeugen) zu erkennen gegeben hat.
Letzte Hürde ist eben ob sein Geständnis glaubwürdig ist - und wenns um paar Gramm geht wird jeder Staatsanwalt jubeln das der Fall ohne weitere Arbeit geklärt ist.

ralfneumann1977 
Fragesteller
 30.10.2020, 17:42

Zoll nicht Polizei