Was kann man nach dem 1. Staatsexamen machen?

2 Antworten

Hi dilav,

die Universitäten bereiten im Studium der Rechtswissenschaft auf die Staatliche Pflichtfachprüfung (1. Staatsexamen) vor. Diese ist das einzig relevante Ergebnis nach dem Studium und wird vom Land gestellt (an den Justizprüfungsämtern der Oberlandesgerichte durchgeführt). Sie ist keine universitäre Prüfung, wie an anderer Stelle gesagt wurde. Zum anderen muss an den Universitäte Schwerpunktbereichsprüfung absolviert werden.

Wer beides bestanden hat, hat die sogenannte erste juristische Prüfung bestanden.

Dann verlässt man die Universität und bereitet sich im Referendariat in Arbeitsgemeinschaften und in der Praxis auf das zweite Staatsexamen vor, welches die "Befähigung zum Richteramt" bescheinigt. Diese werden von den Landesjustizprüfungsämtern durchgeführt. Der Weg dorthin ist etwa 2 Jahre lang und führt durch verschiedene Stationen der Praxis.

Viele Grüße, JS

Kleine Stellungnahme meinerseits:

Ich habe die Erste Juristische Prüfung als universitäre Prüfung bezeichnet, weil 30% der Prüfungsleistung aus der universitären Schwerpunktbereichprüfung bestehen und "nur" 70% aus der staatlichen Pflichtfachprüfung.

Das hätte ich klarer darstellen können, da gebe ich dir Recht.

Das liegt einfach daran, dass das Zweite Staatsexamen keine universitäre Prüfung mehr ist, sondern eine staatliche. Diese wird von den staatlichen Justizprüfungsämtern durchgeführt, nicht mehr von den Unis.

Nach dem ersten Staatsexamen verlassen die angehenden Juristen die Universität und gehen für das Referendariat und das anschließende zweite Staatsexamen in die so genannte "postuniversitäre Ausbildung".