Karabiner 98k aus 2. WK besitzen?
Hallo, ein Arbeitskollege vermutet noch einen K98k in seinen Haus. Sein Opa soll in iwo versteckt haben. Mein Kollege ist Jäger und möchte auf keinen Fall, dass die Waffe, wenn noch funktionstüchtig, zerstört oder blockiert wird. Ist es möglich, das Gewehr anzumelden und in seinen Waffenschrank zu stellen, sodass man am Schiessstand damit schiessen kann? Er kann nur über das Versteck spekulieren und würde erst danach suchen, wenn er gewissheit hat, dass diese nicht blockiert und zerstört wird und er diese dann legal besitzen darf. Er hat sich deshalb auch noch nicht bei behörden gemeldet, da er keine hausdurchsuchung oder sonstiges will, deshalb hat er auch noch nicht zu suchen angefangen.
2 Antworten
ja sicher, wenn er jäger ist, kann er sich den einfach eintragen lassen, er kann doch langwaffen haben, bis der arzt kommt
das magazin könnte probleme machen, er darf ja nur 3 schuß haben oder so
aber das war dann halt nicht dabei
ne
du darfst auch so nur 3+1 haben
Als Jagdscheininhaber meldet er die Waffe einfach an, sie wird in die WBK eingetragen. Munition gibts auf Jagdschein. Da es sich nicht um eine halbautomatische Waffe handelt ist die Magazingröße egal.
Als Jäger spielt die Magazingrösse keine Rolle. bei Selbstlader darf man nur 2 schuss laden.