Dreiecksbetrug, wer muss erstatten?

7 Antworten

Nein, du hast einen Vertrag mit Person B. Keine Ahnung wieso Person C den Betrag an dich bezahlt. Kann dir doch egal sein, Hauptsache du hast das Geld erhalten.

Person B sagt dir auch wohin du das Paket senden sollst. Genau dort hin sendest du das auch. Ist doch alles oki.

Wenn Person C Person B gelinkt hat, ist das doch nicht dein Problem. Du hast geschickt wohin du solltest und bekommen was du wolltest. EndeGelände.

Person C würde ich garnichts zeigen oder beweisen wollen. Diese Person hat keinen Vertrag mit dir. Monotone Antwort: Bitte wenden sie sich mit ihrem Anliegen an Person B.

unmööglich, zu einem Dreiecksbetrug kann es nur kommen, wenn mind. 2 Personen zusammen arbeiten.

Zahlung ist eingegangen, dann hast die Ware verschickt?

wie wurde bezahlt? nicht etwa PayPal?

die machen einen auf Käuferschutz und bekommen das Geld erstattet, recht einfach.

direkt auf dein Konto? müssten Sie dich zur Zahlung auffordern - notfalls durch einen Anwalt - ob Die das durchziehen?

DerJoergi  14.10.2020, 21:22

Nein, der beschriebene Sachverhalt ist ganz klassisch, sollte jeder kennen.

Ich finde es immer wieder unfassbar, dass man über ebay Kleinanzeigen solche Verkäufe bzw. Käufe tätigt, obwohl ebay ausdrücklich darauf hinweist, dass das Portal dafür nicht gedacht ist. Täglich gibt es dort unzählige Betrugsfälle und jeder sollte mittlerweile diese Betrugsmaschen kennen. Wenn du hier den Versand belegen kannst und kein paypal genutzt wurde hast du Glück gehabt, dann bleibt der Käufer auf dem Schaden sitzen. Mit paypal würde der Käuferschutz greifen und du hättest den Schaden. Ich hoffe du lernst daraus und verkaufst zukünftig nur noch mit Selbstabholung oder über andere Portale.

DU hast einen Vertrag mit B. B nannte dir eine Lieferadresse. DU hast einen Sendenachweis, dass die Sendung dort angekommen ist. Damit ist der Vertrag abgewickelt.

C hat mit dem Vertrag nix zu tun. Lass dich nicht verunsichern, dein Vertragspartner ist B.

Verweise C darauf, dass eine Rückabwicklung nur mit B möglich wäre. Und verweise auch gleich darauf, dass ein Rückgaberecht nach Fernabsatzvertrag gem. § 312c BGB bei Privatverträgen nicht vorliegt.

Was B und C miteinander gekungelt haben, betrifft dich nicht. Die versuchen dich nur zu verunsichern und dadurch zu betuppen.

Du müsstest doch Chatverläufe haben und beweisen können, dass du an jemand anderen verkauft hast bzw eine falsche Adresse angegeben bekommen hast.