Drei verschiedene Betriebliche Altersvorsorgen?

3 Antworten

Das bringt nur etwas, wenn du die Bedingungen für die Unverfallbarkeit erfüllst. Diese sind unterschiedlich geregelt (auf Basis einer Kernregelung) und die findest du in den Bedingungen der jeweiligen Einrichtungen.

Die beiden erstgenannten werden, nach dem, was du hier schreibst, wohl verfallen. Auszahlen lassen kann man sie sich auch nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Hippo93720 
Fragesteller
 27.04.2022, 10:31

Uff Verfallen? D.h. ich habe eig. knapp 7 Jahre umsonst in die Kasse mit einbezahlt? Naja gut, wir wurden auch eher von AG "gezwungen" und mussten in diese bAV.. aber trotzdem, kann doch nicht sein das ich jetzt 7 Jahre lang umsonst in die bAV eingezahlt habe uff

sassenach4u  27.04.2022, 20:16
@Hippo93720

Doch, weil es Regeln gibt, nach denen eine Unverfallbarkeit erst nach einer gewissen Betriebszugehörigkeit erlangt wird. Das ist auch ein Instrument, Arbeitnehmer an einen Betrieb zu binden. Mach dir nichts draus- bei einer bAV fehlten mir 10 Tage= 200,-- Euro weg. Ist so.

Hippo93720 
Fragesteller
 27.04.2022, 22:25
@sassenach4u

Uff meinst Du damit 200€ monatlich weg? das ist echt bitter... am besten man spart sich selber Geld in einem Tresor an ;D

sassenach4u  28.04.2022, 16:53
@Hippo93720

Genau, wegen der 10 Tage bekomme ich die eine bAV nicht. Muss man eben damit leben. Wäre nett gewesen- aber Schicksal.

Bringt dies überhaupt was, wenn ich später in Rente gehe?

Klar. Du kriegst aus allen 3 Quellen entsprechend Rentenleistungen. Was die Übertragbarkeit der Ansprüche beim Wechsel von ö.D. in f.W. angeht, müsste ich selbst recherchieren. VBL und ZVK sind eigene Versorgungswerke und funktionieren etwas anders als die betriebliche Vorsorge in der freien Wirtschaft.

Ansprüche zwischen KZVK und VBL würden untereinander übertragen, so dass du da eigentlich keine zwei Quellen mehr haben solltest. Beim Wechsel in die freie Wirtschaft hab ich bei der KZVK was gefunden da wäre eine Deckungskapitalübertragung machbar. Im Grunde musst du dich an die Träger wenden, am besten in Textform um verbindliche Antworten zu erhalten.

Ich hab immer gelesen, es bringt nur was, wenn man seit leben lang in was eingezahlt hat wie z.B. die Gesetzliche Rentenversicherung oder halt in eine eigene Private Altersvorsorge.

Ja und nein.

Es ist nicht sinnvoll eine private Rentenversicherung (inkl. Riester) abzuschließen und alle x Jahre zu wechseln. Jeder Wechsel ist rechtlich ein Neuabschluss, es gelten die dann gültigen Gesetze und steuerlichen Gegegebenheiten und es werden jedesmals Abschluss- und Vertriebskosten ausgelöst.

Bei der bAV als auch bei der Riester gibt es aber einen Rechtsanspruch auf Deckungskapitalübertragung, heißt das Guthaben der Verträge wird von Anbieter a auf Anbieter b übertragen.

Oder werden alle Betrieblichen Altersvorsorgen am Ende zusammenaddiert und daraus ergibt sich dann ein Betrag?

Außer Kleinstrenten < 50,- € p.M. die werden abgefunden. Bei einer bAV auf den 5 Durchführungswegen, die es in der freien Wirtschaft gibt besteht auch ein Kapitalwahlrecht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
sassenach4u  27.04.2022, 08:57

Nicht ganz- es gibt Richtlinien für due Unverfallbarkeit. Die erfüllt der FS nach seiner Fragestellung nicht.