betriebliche Altersvorsorge VBL?


17.02.2021, 20:19

Steuerfreiheit nach §3 Nr.63EStG

ODER

Verzicht auf die Steuerfreiheit nach §3 Nr63 EStG zu Gunsten der Förderung nach §10a EStG (Riester Forderung)was soll angekreuzt werden?

3 Antworten

Sinnvoll ist es wohl den Personal,- oder Betriebsrat aufzusuchen, um dort zu fragen.

Die Personalabteilung/Gehaltsabteilung könnte auch Auskunft geben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

ja, ein dreifaches Hoch auf diese Personalabteilung.

Sie müssen in der Lage sein, diese 3 Voraussetzungen zu erläutern.

Sie sollen ja ein Urteil umsetzten.

Es ist also zwingend, der Öffentliche Arbeitgeber hat entsprechend der Höhe d es Gehaltes oder Tarifvertrag einen Anteil in die VBL zu leisten, in manchen Bundesländer unterliegen die Beschäftigten auch einen Zwanganteil.

Alle meine Kunden aus dem öffentlichen Dienst freuen sich über die zusätzlichen Leistungen, wenn sie erwerbsgemindert sind, Hinterbliebene oder Rentner sind.

Steuerliche Behandlung von Finanzierungsanteilen der Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst ( VBL) Umsetzung des BFH Urteils vom 09.12.2010,

wenn sie Ihre VL Leistung noch einfliessen lassen will, dann diese in der Höhe (i.d. Regel 26 € bei Vollzeit) -keine Besteuerung und Verbeitragung in der Sozialversicherung

Steuerfreiheit nach §3 Nr.63EStG

Bausparvertrag macht keinen Sinn, weil dann die VL noch im Brutto versteuert und in der Sozialversicherung verbeitragt wird!

Wer Bausparvertrag anbietet, will Geld verdienen.

Beste Grüße
Dickie59

Oh mann eye! Was soll man dazu sagen!

Anstatt sich zu freuen, das der Öffentliche Dienst solche eine "Sahne" Zusatzversicherung anbietet, wo der Arbeitgeber noch was dazu einzahlt.....das ist ja wohl "irre" oder?