Betriebliche Altersvorsorge Auszahlung mit Vollendung des 60. Lebensjahrs

3 Antworten

Die Betriebliche Altersvorsorge richtet sich meist nach dem tatsächlichen Rentenalter, das ja immer weiter hochgesetzt wird. Daher bekommst du die Altersrente erst dann, wenn du das jetzt richtige Alter erreicht hast und nicht das, was 1979 für Rentner gegolten hat.

Zur Versorgungsordnung:

Die Versorgungsordnung ist „ nur „ ein Leitfaden an dem man sich orientieren kann. Man könnte sie auch „ wer-bekommt-wann-und-wie-was „ nennen. Sie dient in erster Linie zur Haftungsminimierung des Arbeitsgebers. Sie nimmt keinen Einfluss darauf wann und wie der Vertrag ausbezahlt wird. Dies wird a) im Gesetz und b) im Versicherungsvertrag geregelt.

Beginn der Rentenzahlung aus einer betrieblichen Altersvorsorge:

Die Rentenleistung ist ausschließlich mit Bezug der Altersrente zu gewähren! (Ausnahme: vorzeitiger Rentenbezug aufgrund Krankheit)

Kapitalauszahlung

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Kapitalabfindung bereits mit dem vollendeten 60. Lebensjahr entgegen zu nehmen, sofern der Vertrag einen Ablauf zu diesem Datum vorsieht. (dies gilt auch VOR Rentenbeginn)

Oft ist es so, dass die Auszahlung der bAV vom Bezug einer gesetzlichen Altersrente abhängt. Und die kriegst du erst mit 63.

Buerger41  20.02.2015, 14:54

DH :-)