Kündigung der Betrieblichen Altersvorsorge

6 Antworten

Zuerst hast Du fast keine Möglichkeit den Vertrag zu kündigen ohne sehr hohe Verluste zu machen. Nicht nur, dass die 300 € nur ein Bruchteil dessen ist, was Du an Beiträgen bezahlt hast, nein wenn Du den Vertrag kündigst, musst Du sämtliche steuerliche und sozialversicherungspflichtige Vorteile die Du durch diesen Vertrag hattest zurück bezahlen.

Weiterhin muss Dein neuer Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten, wenn Du dies wünschst, dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Entweder er führt Deinen alten Vertrag fort oder er bietet Dir einen anderen Weg der bAV an, der in seinem Unternehmen schon eingerichtet ist. In zweitem Fall muss Dein früherer AG die Differenz der  Beiträge, die Du einbezahlt hast und des aktuellen RKW des Vertrages, in den neuen Vertrag des neuen AG überweisen. Natürlich macht man sich beim neuen AG nicht gerne unbeliebt, doch ist eine bAV der einzige lohnende Weg eine Lebensversicherung zu besparen.

Sollten alle Stricke reißen, stell den Vertrag beitragsfrei und warte was mit 60 dann raus kommt.

Einen vertrag zu kündigen ist eigentlich fast nie eine gute idee. Dieses Geld ist für deine altersvorsorge gedacht nicht für etwas anderes, daher wird die vorzeitliche Verfügung erschwert.

Ich würde sehr davon ausgehen, dass eine Kündigung im klassichen Sinne nicht machbar ist, da die bAV hartz-4 und insolvenzsicher ist. Daher würde wohl eine Beitragsfreistellung stattfinden.

Sollte wider erwartend eine Kündigung doch möglich sein entfällt oben genannter hartz-4 Schutz und der Fiskus würde die Hand aufhalten. Da die bav aus dem brutto bespart wird und somit steuer und sozialabgabenfrei ist, hättest du im falle des rückkaufes ja quasi steuerfreies geld bekommen. D.h. du würdest mit ziemlicher Sicherheit zur Nachzahlung von Steuern und SV-Beiträgen für das vorhandene Geld gebeten werden.

Dein neuer Arbeitgeber, sofern es nicht öffentlicher Dienst ist, oder der Tarifvertrag es explizit ausschließt ist allerdings verpflichtet eine arbeitnehmerfinanzierte Form der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung) anzubieten.

Den Nachweis darüber dass er seiner Beratungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer nachgekommen ist, muss er in schriftlicher Form, vom AN unterschrieben, im arbeitsvertrag dokumentieren.

Warum willst Du die kündigen und nicht weiterführen lassen?

Hast Du eine neue abgeschlossen? Dann war das schon mal ein Beratungsfehler seitens des Arbeitgebers. Der RKW ist der Betrag den Du ausgezahlt bekommst, nach Abzug der Abschlusskosten, ich nehme mal an der Vertrag lief nur ca. ein Jahr.

Mehr wird es auch nicht, wenn Du ihn liegen lässt.

Beitragsfrei und kündigen geht nicht, entweder oder.

Ich würde nachdem Du meinen 1. Satze geprüft hast, den Vertrag kündigen.

Die 300,- bekommst Du dann ausgezahlt.

Zunächst : Eine BAV kann nicht gekündigt werden ,nur einer der vom Versicherer genannten drei Punkte auf dem Formblatt ist möglich ( siehe Betriebsrentengesetz..)

Jede ( bis jetzt)  hier eingestellte Antwort ist dazu falsch ,,,

..Wernn du selber Beiträge ohne AG einzahlst ,ändert sich auch die Versteuerung aus diesem Vertrag und das wäre für dich negativ...du kannst den neuen Arbeitgeber fragen ,ob er die Beiträge weiter übernimmt oder den vertrag beitragsfrei stellen und bei deinem neuen Arbeitgeber ein / seine Angebote im BAV Bereich annehmen..hängt aber davon ab ,ob du auch z.Bsp. VWl mit einzahlst oder nicht (Mischfinanzierung AG / AN) oder es sich um einen anderen Durchführungsweg handelt (es gibt fünf ..!) HG DerMakler

Ich kann bei meinem neuen Arbeitgeber keine neue BAV bekommen weil die das bei befristeten Arbeitsverträgen nicht machen meinte die Personalchefin.

Also entweder setz ich die BAV beitragsfrei fort und warte so lange bis ich eine Festvertrag habe und lasse mir das bis jetzt eingezahlte Geld gutschreiben auf das neue Altersrentenkonto  oder ich kündige und lasse mir die 300 € auszahlen ?

 

sind das dann aber auch 300 Euro ? Weil es steht da auch das in den 300 Euro kein eventueller Rückforderungsbetrag der ZFA enthalten ist.

 

gruß