Doppelhaushälfte rechtlich trennen

3 Antworten

Diese Frage müsstet ihr wirklich mit dem Notar besprechen. Es kann nicht die Welt kosten. Vor allem dann wäre das "Kind in trockenen Tüchern". Dann kann nichts passieren, wenn ihr euch eines Tages (hoffentlich nicht) verstreitet oder sonst etwas unvorhergesehenes passiert. Ich denke eure Idee ist gut und sollte weiter verfolgt werden.

Hallo,

da baurechtlich ein Trenung nicht möglich ist, geht es nur nach dem Wohnungs- und Teileigentumgesetz und bildet eine Eigentümergemeinschaft..

Besprecht das mit eurem Notar.