Darf ein Doppelhaus einen gemeinsamen Eingang haben?

7 Antworten

nimm deine plänchen mit, geh zur stadt und frag sie

ich hab mit dem bauamt zu tun gehabt, gewerblich, für einen makler, die hatten sich fast überschlagen, mir zu helfen und das finanzamt ist auch viel netter als sein ruf

geh dahin und frag, die sagen dir das gerne

und ja, ich würde es auch als 4fam-haus ansehen

Ein Doppelhaus sind zwei Häuser auf zwei Grundstücken, die aneinander gebaut sind. Jetzt frage ich mich zuerst, wo denn da die gemeinsame Grenze liegt. Doch wohl nicht mitten durchs Treppenhaus?

Für mich ist es ein 4-Familenhaus / Mehrfamilienhaus mit 4 WE. Bei zwei verschiedenen Grundstücken ist zuerst eine Vereinigung erforderlich. Ob dieses Vorhaben dann genehmigungsfähig ist, muss dir die Gemeinde sagen. Eventuell ist eine Bauvoranfrage sinnvoll.

Die Frage ist tatsächlich nicht einfach.

Grundsätzlich müssen Doppelhaushälften brandschutztechnisch getrennt gebaut sein. Für die Wohneinheiten gilt dies zwar, aber die Erschließung der oberen WEs führt durch das "gemeinsame" Treppenhaus. Das wiederum ist eben NICHT aus Sicht des Brandschutz getrennt in rechte und linke Einheit.

Das Treppenhaus an sich gehört m.E. zu den 4 Wohneinheiten und wird damit zum Gemeinschaftseigentum eine WEG, mithin also zum Mehrfamilienhaus mit 4 Einheiten.

"...aber die Erschließung der oberen WEs führt durch das "gemeinsame" Treppenhaus."

Was genau ist mit dieser Aussage gemeint?

Das Treppenhaus wird hierbei auch aus brandschutzgeeigneten Wänden gebaut.

@Konstantin32

Der 1. Rettungsweg (Treppenhaus) wird geteilt => keine reale Trennung der beiden Gebäude.

1) Eine baurechtliche Definition von "Doppelhaus" gibt es nicht. Nach Rechtsprechung handelt es sich bei einem Doppelhaus um zwei ähnliche Häuser auf jeweils einem Grundstück, die auf der gemeinsamen Grenze errichtet wurden. Die Anzahl der WE ist unerheblich.

Steht im Bebauungsplan wirklich "2-Familienhäuser je Grundstück"?

2) s. @oklein

Nein, die Aussage zu 2-Familienhaus steht in einem Dokument, was zum Bebauungsplan gehört, und zwar ist das die „Begründung der Änderung des Bebauungsplans“. Der Bebauungsplan wurde mehrmals geändert im Laufe der Jahre. Im Bebauungsplan selbst steht die Angabe „Einzel- und Doppelhäuser“.

@Konstantin32

Wie bereits bei deiner anderen Frage erwähnt, kommt es auf die genaue Formulierung im B-Plan an und auf das Zusammenspiel mit weiteren Festsetzungen. Mir sind nur drei diesbezügliche Festsetzungen bekannt: Mindestgrundstücksgröße, Wohneinheit pro Wohngebäude, Wohneinheit pro qm Grundstücksfläche. Wohneinheit pro Grundstück für sich allein kann meines Erachtens keine Festsetzung sein, da damit kein städtebauliches Ziel verfolgt werden kann.

Du solltest deine Planung mal mit einem Architekten durchsprechen oder dein Vorhaben mit möglichst umfassenden Informationen in einem Bau- oder Baurechtforum diskutieren lassen.

Ich hatte es eigentlich in der letzten Frage bereits beantwortet...

Wenn 2 Häuser auf 2 Parzellen stehen, müssen die auch 2 Hauseingänge haben. Ist es eine Parzelle, dann braucht es natürlich nur einen Eingang.

Das hat folgenden logischen Hintergrund:

Steht das Doppelhaus auf 2 Parzellen und hat nur einen Eingang, dann könnte der Besitzer des eines Hauses zu dem anderen sagen: Du betrittst mein Grundstück nicht mehr. Und dann?