10 jähriges Wohnrecht für Enkel?
- Person A + Person B wohnen im oberen Stock eines Zweifamillienhauses
- beiden Personen haben je 50% Anteil am Haus (im Grundbuch eingetragen)
- Person C (Enkel von A+B) wohnt unentgeltlich im unteren Stock des Hauses
- beide Wohnungen haben haben separate Eingänge, sowie Bad/WC - alles separiert
- Garten vor und hinter dem Haus wir von beiden Wohnungen genutzt
- Person A+B wollen Person C ein Wohnrecht auf 10 Jahre einräumen für den Fall dass Person A und/oder B versterben und das Haus (teilweise) vererbt wird
Wie muss das Wohnrecht schriftlich gereglt werden? Muss Person C im Grundbuch eingetragen werden? Oder ist es besser einen Mietvertrag auf 10 Jahre zu erstellen? Wenn Mietvertrag, kann der mögliche Erbe den MIetvertrag kündigen?
Fragen über Fragen, vielleicht kann hier wer ein bisschen Klarheit schaffen :)
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Also soll der Enkel NICHT direkt erben, sonst würde ich mich dem Testament anschließen. Gesetzt dem Fall die Erbschaft tritt vor Ablauf der 10 Jahren ein (A und B versterben) erbt der Erbe zunächst auch mal den Mietvertrag. Ich denke nicht , dass ihr den so wasserdicht bekommt, dass er nicht gekündigt werden könnte. Meine Tendenz geht zum eingetragenem Wohnrecht, allerdings als Nießbrauch, damit dem Enkel oder euch im Fall des Falles die Möglichkeit der Weitervermietung offen steht. Wenn die 10 Jahre abgelaufen sind, löschen und evtl durch einen Mietvertrag ersetzen.
Kommt jetzt auf euer Innenverhältnis an, wie wäre es mit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und einer Teilungserklärung, dann könntet ihr den Enkel zum Miteigentümer machen.
Ok, ändert mal noch nicht so viel:-) Die Erben sind die 2 Kinder von A und B. Ist das Verhältnis zu beiden so mies, dass du berechtigte Befürchtung hast auf der Straße zu landen? Was ist wenn A und oder B in der Zeit ins Pflegeheim müssen, können die Kosten ohne das das Haus drauf geht, gedeckt werden? Haben A und B evtl einen Ehe- Erbvertrag, dann kommen die Kinder evtl erst zum Zug, wenn beide gestorben sind. Mietvertrag kostet halt nichts, beim Wohnrecht (trotzdem als Nießbrauch) kostet beim Notar und beim Grundbuch. Weiß ja nicht wie alt du bist, aber in 10 Jahren kann sich auch im eigenen Lebensweg viel ändern..
Zum Notar gehen und ein richtiges Testament machen.
Das Wohnrecht gilt ab sofort zu laufen.
Was muss ins Testament eingetragen werden?
Und was passiert wenn die 10 Jahre abgelaufen sind und beide noch leben?
Dann können sie es jederzeit verlängern.
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt:
Das Wohnrecht soll maximal 10 Jahre laufen
Falls A und/oder B vor Ablauf der 10 Jahre versterben, soll C die Restzeit noch wohnen können ohne vom Erben (Tante und Vater von C) delogiert zu werden.
Also der Enkel bin ich ^^
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt:Das Wohnrecht soll maximal 10 Jahre laufen
Falls A und/oder B vor
Ablauf der 10 Jahre versterben, soll C die Restzeit noch wohnen können
ohne vom Erben (Tante und Vater von C) delogiert zu werden.