10 jähriges Wohnrecht für Enkel?

2 Antworten

Also soll der Enkel NICHT direkt erben, sonst würde ich mich dem Testament anschließen. Gesetzt dem Fall die Erbschaft tritt vor Ablauf der 10 Jahren ein (A und B versterben) erbt der Erbe zunächst auch mal den Mietvertrag. Ich denke nicht , dass ihr den so wasserdicht bekommt, dass er nicht gekündigt werden könnte. Meine Tendenz geht zum eingetragenem  Wohnrecht, allerdings als Nießbrauch, damit dem Enkel oder euch im Fall des Falles die Möglichkeit der Weitervermietung offen steht. Wenn die 10 Jahre abgelaufen sind, löschen und evtl durch einen Mietvertrag ersetzen.

Kommt jetzt auf euer Innenverhältnis an, wie wäre es mit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und einer Teilungserklärung, dann könntet ihr den Enkel zum Miteigentümer machen. 

breidling 
Fragesteller
 01.04.2016, 23:02

Also der Enkel bin ich ^^

Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt:

Das Wohnrecht soll maximal 10 Jahre laufen
Falls A und/oder B vor
Ablauf der 10 Jahre versterben, soll C die Restzeit noch wohnen können
ohne vom Erben (Tante und Vater von C) delogiert zu werden.

kabbes69  01.04.2016, 23:28
@breidling

Ok, ändert mal noch nicht so viel:-) Die Erben sind die 2 Kinder von A und B.  Ist das Verhältnis  zu beiden so mies, dass du berechtigte Befürchtung hast auf der Straße zu landen? Was ist wenn A und oder B in der Zeit ins Pflegeheim müssen, können die Kosten ohne das das Haus drauf geht, gedeckt werden? Haben A und B evtl einen Ehe- Erbvertrag, dann kommen die Kinder evtl erst zum Zug, wenn beide gestorben sind. Mietvertrag kostet halt nichts, beim Wohnrecht (trotzdem als Nießbrauch) kostet beim Notar und beim Grundbuch. Weiß ja nicht wie alt du bist, aber in 10 Jahren kann sich auch im eigenen Lebensweg viel ändern..

Zum Notar gehen und ein richtiges Testament machen.

breidling 
Fragesteller
 01.04.2016, 22:42

Das Wohnrecht gilt ab sofort zu laufen.
Was muss ins Testament eingetragen werden?

Und was passiert wenn die 10 Jahre abgelaufen sind und beide noch leben?

Akka2323  01.04.2016, 22:43

Dann können sie es jederzeit verlängern.

breidling 
Fragesteller
 01.04.2016, 23:00
@Akka2323

Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt:

Das Wohnrecht soll maximal 10 Jahre laufen
Falls A und/oder B vor Ablauf der 10 Jahre versterben, soll C die Restzeit noch wohnen können ohne vom Erben (Tante und Vater von C) delogiert zu werden.