Dispoausgleich auf eigenem Konto bei Trennung?
Hallo,
mein neuer Partner und seine Frau, befinden sich im Trennungsjahr. Sie ist der Meinung, dass er ihren Dispo von dem eigenen Girokonto ausgleichen muss. Es ist aber ihr alleiniges Konto. Muss er das tun? Gibt es da einen Paragraphen, der das gesetzlich bestimmt?
Danke schon mal für eure Antworten!
2 Antworten
Wenn für diese Ehe kein extra Ehevertrag abgeschlossen wurde, so gilt sie als "Zugewinngemeinschaft" - und es herrscht das Prinzip der Gütertrennung.
Das bedeutet nicht nur, dass jedem Ehepartner auch während und nach der Ehe allein gehört, was er schon davor allein besaß, sondern auch, dass jeder über sein eigenes Einkommen, Konto während der Ehe selbst verfügen darf, es ihm allein "gehört" - auch die Schulden, die darauf gemacht wurden....
Auch wenn man dem Ehepartner für das eigene Konto eine "Verfügungsgewalt" erteilt hat, bleiben das Guthaben oder die Schulden darauf die alleinigen des Kontoinhabers.
Nur bei einem gemeinsamen Konto - wenn beide gleichberechtigte Kontoinhaber sind - müssen beide oder ggf. auch einer allein (wenn der andere nicht zahlungsfähig ist) für Dispo-Schulden o.a. gerade stehen...
Beide sind für das Konto verantwortlich und beide haften dafür. Aus Deiner Frage kann ich keine Gründe erkennen, den Dispo einem zuordnen zu können. M. E. sind die Beiden nicht mehr in der Lage ein gemeinsames Konto zu bedienen. Man kann nur zur sofortigen Auflösung raten. Die Bank würde sich im Zweifelsfall das Geld dort holen, wo sie es am einfachsten bekommt.
Sorry, ich war mit meiner Antwort etwas zu schnell. Dann haftet sehr wahrscheinlich nur sie. Aber in dieser Situation gelingt es nur sehr vernünftigen Menschen ein Konto gemeinsam zu haben. Spätestens jetzt sollte das beendet werden, d. h. er sollte seine Vollmacht zurückgeben. Eine vollständige wirtschaftliche Trennung ist unumgänglich.
Das stimmt wohl. Vielen Dank für deine Antwort!
Ich wollte das auch noch ändern, das ging aber nicht, weil das Netz von gutfrage zusammengebrochen war.
Aber es ist nicht ihr gemeinsames Konto, wieso sollte er dann für ihre Schulden zuständig sein?
Da könnte man ja auch sagen, dass sie sein Konto ausgleichen müsste ;-)