Diskutiert man wirklich in einer Gerichtsverhandlung?
Hallo,
Ich habe heute diskutiert mit paar Freunden, ob man denn als Anwalt wirklich diskutiert in einer Verhandlung bzw. ob die Fähigkeit dazu wichtig ist, denn bin ich der Meinung das sie nur ein kleiner Teil ist, ich habe zwar versucht zu recherchieren was denn eine Diskussion wirklich ist, aber nichts bedeutet trotz dessen finde ich das man es bei einer Gerichtsverhandlung nicht so nennen kann, da es schließlich nur einseitige Fakten gibt, außer der Mandant gibt, etwas Neues an aber selbst sowas kann man doch nicht diskutieren da bei sowas keine Meinung geltet, sondern man es faktisch belegen muss.
Jetzt würde ich gerne fragen, was eure Meinung dazu ist?
2 Antworten
Vor Gericht wird nicht diskutiert. In Zivilsachen werden beispielsweise die Beweise, für die die Partei beweispflichtig ist, vorgetragen und Anträge gestellt. Der Sitzung geht in der Regel eine Güteverhandlung voraus.
Zwar geht es vor Gericht auch um ein wenig Psychologie und eine gewisse Redegewandheit ist nicht unvorteilhaft. Das liegt daran, dass das Recht nicht Schwarz und Weiß ist, sondern Grau. Wer es schafft, die Gegenseite oder die Zeugen ein klein wenig ins schlechte Licht zu rücken oder an deren Glaubwürdigkeit zu kratzen, kann aus einen Dunkelgrau vielleicht ein Hellgrau machen.
Danke dem stimme ich zu.
Wenn es nur Fakten gebe würde lichte man keine Verhandlung, jede Seite legt ihre Sichtweise dar und wenn es eben keine klaren Fakten gibt dann muss man halt den Richter von seiner Meinung überzeugen, Redegewandtheit ist da ein großer Vorteil.
Vor Gericht hat man häufig Indizien und neuen Fakten, es gibt ja selten Videos welche die Tat detailliert zeigen sondern z.B. Fingerabdrücke, allerdings ist ein Fingerabdruck noch lange kein Beweis dafür das man etwas getan hat. Oder wenn es um gewisse Tatumstände geht. Z.B. Mord, dafür müssen bedingen erfüllt sein, das klingt erstmal wie Fakten abfragen aber wie stellt man denn faktisch fest ob jemand in Tötungsabsicht gehandelt hat oder den gegenüber „nur“ schwer verletzen wollte? Tatmotive, Hergang und anwendbare Paragrafen sind teilweise her Meinungen die vertreten werden als Fakten welche auf dem Tisch liegen.
Bei Diskussionen muss man nicht schwächer handeln nur weil sie nicht vor Gericht gehalten werden, wie ernst du eine Diskussion führst hängt von den Beteiligten und den Umständen ab.
Danke das hat mir geholfen, dennoch bin am hin und her schwenken, das soll keine Sturheit von mir darstellen, sondern meine Meinung, denn kann ich mir nicht es aus dem Kopf gehen lassen, ob das dennoch so ist, für mich ist es irgendwie dennoch keine Diskussion, denn kommen immer neue dinge herein, man versucht nicht den anderen, sondern einen "Außenstehenden" zu überzeugen und man stellt lauter Vermutungen, auf die man versucht wie ein Puzzle zusammenzusetzen, wobei bei einer "normalen" Diskussion man meiner Meinung nach nichts zusammen setzt, sondern die bekannten Fakten und Beispiele nimmt um zu überzeugen. Für mich ist es ein bisschen wie eine Diskussion, aber nicht wirklich, weil es nicht vorwiegend den anderen zu überzeugen, sondern den Richter und das auf einer mutmaßlichen Ebene und ein Täter-Opfer Motiv verwendet wird
Aber es wird doch nur nach Fakten gehandelt, die von der Polizei usw. festgestellt werden, man kann schließlich nicht Sachen ausdenken und dann zusammenfügen und dann meinen, dass es stimmen muss. Dann wäre sie ja leicht beeinflussbar, aber unabhängig davon, es geht mir halt darum, ob man das Diskussion nennen kann, weil ich finde bei einer Diskussion deutlich schwächer gehandelt, gedacht und agiert wird als beim Gericht, wo man seine Partei auf Fakten aufbaut