Die Vergütung ist jeweils spätestens am 15. des Monats fällig?
Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht wörtlich folgendes: "Die Vergütung ist jeweils spätestens am 15. des Monats fällig.".
Mein neuer Arbeitgeber hat mir mündlich gesagt das damit der laufende Monat gemeint ist, ich kenne diese Klausel aber nur mit "dem folgenden Monat".
Ist dies korrekt oder könnte rechtlich durch diese "schwammige" Formulierung such der folgende Monat gemeint sein? Oder muss dies dann explizit dort stehen?
Danke
2 Antworten
ich kenne diese Klausel aber nur mit "dem folgenden Monat".
Dann lautet sie aber nicht "am 15. des Monats" sondern "am 15. des Folgemonats".
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Wenn es „am 15. des Monats fällig“ heißt, dann ist der laufende Monat gemeint.
padoi7
30.03.2019, 20:21
Fragesteller
- Ja, es steht dort genau so formuliert: "Die Vergütung ist jeweils spätestens am 15. des Monats fällig."
Familiengerd
31.03.2019, 14:20
So ist es!