Die Vergütung ist jeweils spätestens am 15. des Monats fällig?

2 Antworten

ich kenne diese Klausel aber nur mit "dem folgenden Monat".

Dann lautet sie aber nicht "am 15. des Monats" sondern "am 15. des Folgemonats".

Wenn es „am 15. des Monats fällig“ heißt, dann ist der laufende Monat gemeint.

padoi7 
Fragesteller
 30.03.2019, 20:21
  1. Ja, es steht dort genau so formuliert: "Die Vergütung ist jeweils spätestens am 15. des Monats fällig."
Familiengerd  31.03.2019, 14:20

So ist es!