Arbeite seit 1. April, GEZ befreiung ist 1. August abgelaufen. Was Tun?

4 Antworten

Wenn deine Befreiung abgelaufen ist und du in einem Arbeitsverhältnis stehst, so muss du die Gebühren August bist evtl. Oktober zahlen. Du muss den Befreiungsantrag schon frühzeitig stellen, damit du für Oktober auch nicht zahlen muss. Da du wahrscheinlich im Oktober nicht sofort den Bafög Bescheid erhälts, so beantrage die Befreiung mit dem Vermerk "vorsorglich", dann den Bescheid umgehend nachreichen..

Es ist zwar nicht ganz sauber, aber es wird Dich wohl niemand belangen, also zahle ab August und gut ist's.

Als Student bist Du nicht automatisch befreit, noch nicht einmal automatisch befreiungswuerdig. Das wirst Du nur bei Bezug von BAFoeG und nur, wenn Du dann auch Deinen Befreiungsantrag stellst, aber ich glaube, das kennst Du schon.

melde es rückwirkend an. Es wird dann abgebucht.

ab August mußt Du dann wohl zahlen - und dann spätestens im September die nächste Befreiung beantragen.