Muss ich GEZ nachzahlen?
Hallo, folgendes Problem. Meine Frau war in Elternzeit und dadurch vom Jobcenter abhängig. Dadurch hat sie eine Befreiung von der GEZ bekommen bis Mai 2019. Ich selber bin erst im Dezember 2017 zu ihr gezogen, habe alles beim Einwohner meldeamt getätigt usw. Dadurch das sie seit Oktober 2017 wieder arbeitstätig ist Wissen wir nicht wie wir das handeln sollen. Die GEZ hat auch noch keinen Brief verschickt bzw. Wir haben nichts bekommen. Meine Frage, ist die Befreiung noch gültig obwohl sie nicht mehr beim Jobcenter ist und Arbeitet und obwohl ich bei ihr gemeldet bin oder müssen wir da irgendwas nachzahlen? LG und danke.
3 Antworten
Es ist ausdrücklich in § 4 Abs. 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt, dass der befreite Beitragsschuldner den Beitragsservice unverzüglich unterrichten muss, wenn die Voraussetzungen für die Befreiung - wie bei deiner Frau - entfallen sind. Das müsste sie also sofort tun.
Im Übrigen endet die Befreiung nach der gleichen Vorschrift automatisch kraft Gesetzes mit dem Wegfall der Voraussetzungen. Da die Sozialbehörden das aber wegen Sozialdatenschutz dem Beitragsservice nicht mitteilen dürfen, ist der Beitragsservice auf die Meldung durch den bisher Befreiten angewiesen.
Nach der Meldung bekommt deine Frau eine Nachforderung. So wie die Befreiung ausdrücklich auch für den Ehegatten gilt (§ 4 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) gilt dann die Zahlung durch deine Ehefrau auch für dich. Für eine Wohnung muss nur einmal gezahlt werden.
GEZ gilt seit der Neuregelung pro Haushalt. Dich "kennt" die GEZ gar nicht. Ich würde die Füße still halten und brav ab Juni 19 dann wieder zahlen.
Wenn dir das zu unsicher ist, dann melde den Eintrag deiner Frau bei der GEZ asap auf dich um. Je schneller du das machst, umso geringer ist die Chance, dass dir das negativ ausgelegt wird.
Wenn du nicht ebenfalls befreit bist, spielt die Befreiung deiner Frau ab deinem Zuzug ohnehin keine Rolle mehr und du bist fuer den Haushalt beitragspflichtig.
Upps und Sorry!
§ 4 Absatz 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=19124&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=380136