Schwanger - Enlassung vor Arbeitsantritt

6 Antworten

Voellig egal, ob der bereits von beiden Seiten unterzeichnete unbefristete Arbeitsvertrag bereits begonnen hat oder nicht, es besteht Kuendigungsschutz nach MuSchG § 9. Da macht es ueberhaupt keinen Unterschied, ob das Arbeitsverhaeltnis bereits angetreten wurde oder nicht.

Ebenso spielt es fuer den Kuendigungsschutz - anders als unser Hans glaubt - auch keine Rolle, ob die Schwangerschaft wissentlich verschwiegen wurde oder nicht. Die Schwangerschaft kann dem Arbeitgeber sogar erst nach Zugang der Kuendigung bekanntgegeben werden (wenn dieser zum Zeitpunkt der Kuendigung nichts davon wusste). Das muss dann allerdings innerhalb von 2 Wochen geschehen. Auch das alles steht im oben angegebenen Paragrafen des Mutterschutzgesetzes.

Ja kann er, bitte dazu auch hier nachlesen:

Ob eine Kündigung bereits vor Arbeitsbeginn möglich ist, hängt vom Arbeitsvertrag ab. Möglich ist es, vertraglich eine Kündigung vor Arbeitsbeginn auszuschließen. Fehlt es an einer Regelung, wird eine Kündigung vor Dienstbeginn als zulässig angesehen. Eine Kündigung vor dem vereinbarten Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme ist für beide Seiten möglich, soweit das im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Wenn eine solche Regelung im Arbeitsvertrag nicht enthalten ist, ist eine entsprechende Kündigung vor Arbeitsantritt zulässig. Kündigung vor Arbeitsbeginn “Sind im Arbeitsvertrag keine Regelungen enthalten, dann ist die Kündigung vor Dienstantritt, mit Beginn der Kündigungsfrist ab Zugang der Kündigungserklärung möglich. Die Kündigungsfrist beginnt dann nicht erst mit vertraglichem Beginn des Arbeitsverhältnisses zu laufen. BAG, Urteil Az.: 2 AZR 324/03”

Quelle: http://www.datentransfer24.de/Arbeitsrecht15.html

Sie arbeitet aber schon - das Verhältnis wird nur in ein unbefristetes umgewandelt.

Hier handelt sich ja nur um die Umwandlung des bestehenden Vertrages. Mit der Unterzeichnung von beiden Partnern ist das Arbeitsverhältnis ein unbefristetes geworden. es sei denn die Arbeitnehmerin hätte wissentlich die bestehende Schwangerschaft verschwiegen.

es sei denn die Arbeitnehmerin hätte wissentlich die bestehende Schwangerschaft verschwiegen.

Darf sie. Selbst eine Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft haette sie wahrheitswidrig verneinen duerfen. Ist fuer den Kuendigungsschutz nach MuSchG § 9 voellig unerheblich.

müsste sie zur Planung die Schwangerschaft bekannt geben

Unsinn.

Das geht den Arbeitgeber nichts an.

Eine Vertragsauflösung ist juristisch nicht möglich.

Genau das ging mir auch durch den Kopf... Wieso "muss" sie?

Sobald sie ihre Schwangerschaft bekannt gibt, greift zwar der Kündigungsschutz, aber sie muss trotzdem nichts...

Doch geht dem Arbeitgeber sehr wohl etwas an, z. B. darf bei einer Röntganassistentin die Frucht nicht geschädigt werden, es muss also gemeldet werden.

Wenn sie als Krankenschwester arbeitet ist sie sogar dazu verpflichtet eine SS anzuzeigen denn dann tritt normalerweise ein Beschäftigungsverbot in Kraft . Oder zumindest geänderte Arbeitszeiten und das muss geplant werden

@edfider

ich als erzieherin musste tatsächlich zu meinem schutz und zum schutz meines ungeborenen die schwangerschaft bekanntgeben sobald ich davon wusste... der arbeitgeber muss ja grade in pflegeberufen (welcher art auch immer) garantieren können das gefahren für mutter und kind ausgeschlossen werden können! sei es durch röntgenstrahlung oder auch irgendwelche krankheiten mit denen sie als krankenschwester, wie auch ich als erzieherin immer und völlig unbemerkt in kontakt kommen kann...und an dem vertrag ändert sich dadurch gar nichts. er ist unterschieben und punkt. zumal es ja "nur" eine verlängerung war und keine neueinstellung, wobei selbst dann im ersten moment jede frau das recht hat die schwangerschaft zu verheimlichen... nur halt wenns an den arbeitsantritt geht ist es je nach beruf wichtig das der arbeitgeber bescheid weiß

Nein, dies kann er nicht.