Minijob und Midijob...was steht mir bei einer Schwangerschaft zu?

2 Antworten

Der 800-Euro-Arbeitgeber muss ganz normal vor und nach der Geburt zahlen. Der 400-Euro-Arbeitgeber dagegen nicht. Vielleicht die 6 Wochen vor der Geburt, keinesfalls aber danach

muss einer meiner Arbeitgeber bezahlen

Ganz einfach, du gehst weiter dort arbeiten und bekommst deinen Lohn. Bis zum Mutterschutz, der 6 Wochen vor der Entbindung beginnt und darüber hinaus geht, weiß jetzt aber nicht wie lange. Es sei denn du bekommst vorher ein Beschäftigungsverbot. Da ist auf jeden Fall der Chef in der Pflicht bei dem du für 800 Euro arbeiten gehst.