Darf man Arbeitgeber bezüglich Kinderwunsch anlügen?

15 Antworten

Dein AG hat kein Recht nach Deinem Privatleben und Deiner privaten Zukunfsplanung zu fragen. Deshalb gibt es hier das "Recht zur Lüge".

Wenn ein AG nach einer bestehenden Schwangerschaft und nach Kinderwunsch, Familienplanung fragt, kannst Du selbstverständlich alles verneinen, auch wenn es nicht stimmt.

Rechtfertigen brauchst Du Dich deshalb später bestimmt nicht und es gibt auch keine "Not", aus der man behaupten kann, dass die Schwangerschaft ein "Versehen" ist. Rechtlich bist Du auf der sicheren Seite.

Dein AG ist dann evtl. etwas angefressen aber daran ist er selbst schuld. Es sollte ihm bewußt sein, dass er das nicht fragen und man ihn deswegen auch anlügen darf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Arbeitgeber will halt wissen, ob er dich beschäftigen kann und zwar lange beschäftigen kann. Denn wie es dieses Mutterschutzgesetz will, ist man sonst auf Schwangerschaftsurlaub angewiesen und kann in der Zeit erst mal nicht arbeiten. Der Arbeitgeber will sich also absichern, indem er das fragt. Und zwar insofern absichern, dass er weiß, dass man problemlos arbeiten kann, weil man ja ein "Nein" angibt. Ich finde es für die Arbeitgeber schon insofern schwierig, weil sie aufgrund von Schwangerschaften sich so oft umstellen müssen, wenn die Schwangerschaften eintreten. Deshalb finde ich es angemessen, dass die Arbeitgeber diese Frage stellen. Das tun sie ja auch nicht, um jemanden zu diskriminieren oder so. Sondern sie wollen sich darauf einstellen können, was es für sie bedeutet, wenn sie ein "Ja" oder ein "Nein" hören.

JaBu84  18.02.2019, 11:10

Es ist und bleibt eine unzulässige Frage und darf verneint werden.
Du sprichst von Diskirminierung, wenn nun aber eine junge Frau eine Absage bezüglich ihrer Familenplanung bekommt ist es sehr wohl diskriminierend.

Selbst wenn Du im Gespräch schon schwanger bist musst Du auf die Frage nicht antworten. Wenn es dann zur Anstellung kommt und Du am ersten Tag von Deiner Schwangerschaft erzählst bist Du durch den Kündigungsschutz auf der sicheren Seite. Dann greift die Kündigungsfrist in der Probezeit nicht mehr.

rallerapper799  18.02.2019, 11:12
@JaBu84

Absage muss es ja nicht gleich heißen, schon gar nicht wegen Familienplanung. Es hilft aber enorm, wenn man dem Arbeitgeber damit hilft, sich umstellen zu können, als wenn man ihn anlügt. Man sollte mit fairen Mitteln spielen, finde ich.

Familiengerd  18.02.2019, 13:20
Deshalb finde ich es angemessen, dass die Arbeitgeber diese Frage stellen.

Es ist überhaupt nicht angemessen!

Wenn eine Arbeitnehmerin im Bewerbungsgespräch eine solche Frage bestätigen würde, könnte sie leider wohl bei den meisten Arbeitgebern davon ausgehen, dass sie die Stelle nicht bekommt.

Sozialpolitisch wäre das unhaltbar! Deswegen dürfen Arbeitnehmerinnen eine solche unzulässige Frage auch wahrheitswidrig beantworten.

Im Übrigen stellt eine Schwangerschaft für den Arbeitgeber allenfalls ein personalorganisatorisches, aber kein nennenswertes wirtschaftliches Problem dar, wenn er sich gegebenenfalls um eine befristete Ersatzkraft kümmern muiss.

rallerapper799  18.02.2019, 18:12
@Familiengerd
Im Übrigen stellt eine Schwangerschaft für den Arbeitgeber allenfalls ein personalorganisatorisches, aber kein nennenswertes wirtschaftliches Problem dar, wenn er sich gegebenenfalls um eine befristete Ersatzkraft kümmern muiss.

Aber schon das Problem ist ein Problem für den Arbeitgeber. Wenn man sich vorstellt, dass kaum einer für befristete Zeit und gerade aufgrund von Schwangerschaft einspringen will. Deshalb wäre es besser, wenn man gleich mit dem Arbeitgeber ehrlich ist. Sonst ärgert er sich vielleicht nur, weil man es ihm verschwiegen hat, dass man eine Schwangerschaft durchziehen will und er fragt sich bestimmt anschließend, was man ihm noch so verschweigt.

Familiengerd  18.02.2019, 18:28
@rallerapper799

Das sind nur vorgeschobene Argumenten im Verhältnis zum Recht der Arbeitnehmerin!!

Es ist schon bemerkenswert, dass Du die Tatsache schlichtweg ignorierst, dass eine Arbeitnehmerin, die die Frage nach einer geplanten Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch mit "Ja" beantworten würde, mit großer Wahrscheinlichkeit ihren Job nicht bekommt.

Solche Arbeitgeber werden ihrer sozial- und gesellschaftspolitischen Verantwortung in keiner Weise gerecht!!

rallerapper799  18.02.2019, 19:45
@Familiengerd

Die Tatsache die du da unterstellst, stimmt so allerdings auch nicht. Weil die Arbeitgeber vorbereitet sind, wenn die Arbeitnehmerinnen die Frage mit "ja" beantworten. Warum also es dem Arbeitgeber erschweren und ihn anlügen?

Familiengerd  18.02.2019, 20:32
@rallerapper799

Offensichtlich ignorierst Du meine Feststellungen oder verstehst sie nicht.

Ich geb's auf ...

Ja, darf man.

Eigentlich gehts den Arbeitgeber nix an, was Du in sachen Familienplanug anstellen magst.

Dennoch stellt man die Frage, Du musst ja nicht drauf antworten.

Aber wenn Du dann eine Antwort ablehnst, wirst im Umkehrschluss auch Du abgelehnt.

Also kannst Du auf diese Frage locker sagen: Ich bin durch eine Fehlbildung leider unfruchtbar, ich kann eine Kinder bekommen........

Damit gehörst Du zu den Favoriten um einen Job.

Und bist Du dann schwanger.... KIET NIEDER, BETET ZUM HERREN, EIN WUNDER.......

An sich darf der Arbeitgeber diese Frage nicht mal stellen. Von daher darfst du hier lügen, dass sich die Balken biegen ;).

Der ag darf das nicht fragen. Man darf auf die Frage auch lügen