Der Polizei hinweise geben -> Anonym?

18 Antworten

Ja! Soweit ich weiß darf die Polizei nicht ausplaudern von wem sie die Hinweise hat. Geh hin und sprich mit ihnen und sag gleich das du Angst vor Folgen hast wenn dein Name auftaucht.Vergewissere dich erst was anonym wirklich für dich und das Verfahren bedeutet und wenn das dann für dich okay ist teile der Polizei deinen Verdacht mit.Wenn du die Anonymität für dich nicht gewährleistet sichst, dann gib evtl. einen anonymen telefonischen Hinweis auf die Täter. Helfen solltest du der Polizei in jedem Fall , finde ich.

suzeeh  01.11.2012, 20:26

Na, wahrscheinlich kennt ihr euch alle besser aus??? Wohl alle die es befürworten waren mal "anonyme" die eine Aussage bei der Polizei gemacht haben.... Datenschutz FUNKtIONIERT aber auch überall... "ausplaudern" DARF die Polizei dies natürlich nicht, nee. ERFAHREN, auf welchen Weg auch immer...tut man fast alles. EGAL WAS WO STEHT - WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN. so, is euer kaffee, soll sich jeder mit seinem gewissen SELBST ausmachen!

mit Sicherheit. Aber du kannst die Polizei ja noch drauf ansprechen, dass du sehr viel Wert auf Anonymität legst...

wäre auf jeden Fall eine sehr gute Sache, hierbei auszusagen!

Hallo, ja, das bleibt anonym. Du gehst zur Polizei, machst Deine Aussage und sagst, ich möchte anonym bleiben. Dann ist das auch so. Die Beweise übergibst Du der Polizei. Normal gibt es da keine Gerichtsverhandlung, bei der Du als Zeuge geladen wirst. Wenn das allerdings so wäre, dann würdest Du als Zeuge geladen werden, dann bist Du nicht mehr anonym. Aber das ist normal so nicht. Wegen dem wird kein Verfahren eingeleitet... Aber ich rate Dir, mache das. Wenn so hirnverbrannte Idio... hier Gebäude verschmieren und Mega viel Schaden anrichten, sollen die auch dafür gerade stehen müssen. Stell dir vor, das wäre Dein Haus... Trau Dich, Du tust was gutes und nicht´s schlechtes.

suzeeh  01.11.2012, 20:28

aber: wenns ein tolles Graffiti ist, WooW ich würds schön finden!

suzeeh  01.11.2012, 20:30

PS: Zeugenvorladung = ERSCHEINUNGSPFLICHT VOR GERICHT, keine Aussagepflicht, kommst du nicht, holt dich die Polizei ab; weils Erscheinungspflicht ist!

Die Belohnung bekommst du natürlich nur wenn du auch deinen Namen nennst!

Bei den Ermittlungen werden natürlich keine Namen von Zeugen an die Beschuldigten weitergegeben... aber deren Anwalt kann Akteneinsicht fordern... dann hat er auch deinen Namen.

Wenn du bei der Polizei deine Aussage machst musst du mit angeben damit du annonym bleiben möchtest ! Das reicht im allgemeinen Lg