Anonyme Hinweise wirklich anonym?

12 Antworten

hmmm ... schwer zu sagen ... es kommt auf die Schwere des Deliktes an. Generell ist es so, dass die Polizei (und jede andere Behörde) daran halten muss, wenn ein Informant "namenlos" also anonym bleiben will.

Aber ... in besonders schweren Fällen kann diese Anonymität - zumindest teilweise - aufgehoben werden.

Wenn du diesbezüglich Ängste hast, solltest du bei der zuständigen Polizeidienststelle anrufen und nachfragen wie das mit deiner Anonymität gehandhabt wird.

Aber ... in besonders schweren Fällen kann diese Anonymität - zumindest teilweise - aufgehoben werden.

Umgekehrt. Allenfalls in ganz ungewöhnlichen Fällen (organisierte Kriminalität) gibt es überhaupt so etwas wie Anonymität. Der Beschuldigte im Strafverfahren hat ein Recht darauf, zu erfahren, wer ihn belastet.

@jurafragen

das meinte ich doch damit ... ;)

@Entdeckung

Nicht wirklich, oder?

wenn sie Deinen Namen nicht kennen vielleicht, worauf ich mich aber nicht verlassen würde, denn man wird versuchen heraus zu finden wer Du bist, und dann musst Du vorreiten, meiner Meinung nach nicht mehr als gerecht, denn aus solchen Dingen hält man sich raus, wir haben bereits genug Überwachung.

Wie schon erwähnt wurde, besteht nur in den sehr seltensten Fällen ein Recht darauf, dass ein Zeuge komplett anonym bleibt. Und das ist meiner Meinung nach auch gut so, alles andere würde nur De­nun­zi­an­ten­tum fördern.

In vielen Fällen muss der ursprüngliche Zeuge auch gar nicht genannt werden, wenn die Beamten bei den Ermittlungen zu dem Schluss kommen, dass ihre eigenen Feststellungen für eine Anzeige ausreichen und nicht der Hinweisgeber noch etwas zu Protokoll geben muss (z.B. bei Hinweisen auf Straftaten/Ordnungswidrigkeiten, ohne das der Zeuge ein Opfer davon ist; Bsp: Unzulässiger Lärm, Fahren ohne Fahrerlaubnis u.a.)

Ansonsten bin ich der Meinung, entweder man zeigt etwas an und hat den A*sch in der Hose, dafür auch gerade zu stehen oder man lässt es.

ich weiß nicht wie das genau bei dir ist das es ja tatsächlich zu einer Verhandlung kommt und du es Online gemacht hast aber mir war es mal passiert das ich die Polizei gerufen hatte und beim Anruf deutlich machte das ich anonym und aus der Sache raus gehalten werden will. Das fanden die Beamten aber nicht und holten mich gleich zu einem Gespräch dazu um mich auch mit dem "Missetäter" zu Konfrontieren. Ich halte also nicht mehr viel von unserem Rechtsstaat und werde es mir das nächste mal doppelt überlegen überhaupt die Polizei zu rufen.

Rechtlich gesehen müssen sie das sogar, wenn du angegeben hast, dass du anonym bleiben willst und zu deinem Schutz.