Anzeige auf Polizei aber anonym?

5 Antworten

Bei einer normalen Körperverletzung reicht die Anzeige bei der Polizei nicht, es muss ein Strafantrag gestellt werden, sonst geht das Ganze in der Regel nicht vor Gericht. Im Strafantrag steht natürlich auch der Name des Antragstellers und dieser kann natürlich auch vom Anwalt des Beschuldigten eingesehen werden. Anonyme Anzeigen bei der Polizei sind nur möglich, wenn sie auch auf anonymem Weg erfolgen. Das geht telefonisch, per E-Mail etc. Allerdings verlaufen solche Anzeigen viel häufiger im Sande, als persönliche Anzeigen, da der Anzeigende in der Regel auch ein wichtiger Zeuge ist.

Also wenn ich geschlagen werde und eine Anzeige auf anonym stelle, so das die Beamten meinen Namen nicht wissen. Und der täter bekommt halt ne Anzeige und ja dann wird der auch wahrscheinlich aufhören 

@ilkerfb3461

Nein, ohne Strafantrag wird nicht viel passieren, er wird maximal verhört werden von der Polizei. Mit ganz viel Glück sieht der Staatsanwalt in der Strafverfolgung ein öffentliches Interesse und verfolgt die Tat auf eigenen Strafantrag. Darauf kann man sich aber nicht verlassen.

@flirtheaven

Erfährt der täter oder meine eltern in diesem Fall dass ich eine Anzeige erstellt habe

@ilkerfb3461

Natürlich. Da du minderjährig scheinst, können nur deine Eltern den nötigen Strafantrag stellen. Ohne Kenntnis davon kann man natürlich nix stellen.

Außerdem muss in deinem Fall dem Täter der Tatvorwurf gemacht werden und er hat das Recht auf Anhörung. Bloss weil einer anonym anzeigt, der Täter hätte irgendwen geschlagen, ohne Beweise/Zeugen/Verletzungen wird zwar die Anzeige sicher aufgemacht, die Staatsanwaltschaft wird das aber schnell einstampfen aufgrund nicht zu beweisender Schuld und somit noch nicht mal in Erwägung ziehen, eine Anklage erheben.

Wenn du etwas anzeigst heißt das nur, dass du die Polizei unterrichtest das irgendwo was passiert ist. Die hätte auch auf anderen Wegen an die Information kommen können. 

Wenn du der Geschädigte einer Straftat bist, dann wirst du vorgeladen und solltest (bei der Polizei) oder musst (beim Staatsanwalt) eine Aussage machen. Diese Aussage können andere natürlich auch einsehen. Der Anwalt des Täters wird zum Beispiel Akteneinsicht einfordern. 

Was hält dich denn davon ab,  die Anzeige zu machen wenn du eine Straftat in Verdacht hast. Diese Frage würde ich mir eher mal stellen.

Ich verstehe das nicht ganz? Also kann ich nicht per internet sagen was passiert ist und ich geschlagen wurde etc. Weil ich will nicht das es jeder mitbekommt auch nicht meine Eltern oder so. Der ist selber erst 16. Also der täter

@ilkerfb3461

Du solltest aber mit deinen Eltern darüber reden, wenn du das nicht willst scheint der Leidensdruck noch nicht groß genug zu sein. Deine Eltern könnten mit seinen reden. Das könnte effektiver sein als eine Anzeige die im Sande verläuft. wenn er dich schlägt ist das eine einfach KV und die ist wie andere schon erwähnt haben ein Antragsdelikt. Als Geschädigter wirst du außerdem wie bereits von mir erwähnt so oder so aussagen müssen.

Na mir fallen 200 gute Gründe ein, anonym bleiben zu wollen.

Ich war noch nie in solch einer Situation, die Rechtsordnung sieht da durchaus Dinge vor.

@jenshiller

Und was soll das bringen? Ich zeige eine KV und stehe dann nicht als zeuge zur Verfügung. Wird wieder eingestellt da es keine Beweise gibt. Ausserdem wird der Täter wissen wer ihn angezeigt hat. außer er verprügelt regelmäßig irgendwelche verschiedenen Leute.

@augsburgchris

Das war doch icht die Frage.

Frage war, ob er anonym anzeigen kann. Die Sinnhaftigkeit hinterfragte er nicht.

btw.: KV und Zeugen....ich lache mich krumm....funktioniert eh fast nie.

Scheinbar, ich lese in der Glaskugel, will er eine KV anzeigen, ohne mit dem Gegenbesuch des vermeintlichen Täters rechnen zu müssen und das kann ich durchaus nachvollziehen.

War es nicht neulich ein SchuPo, der in NDS einen Hausbesuch von ein paar Demonstranten bekam, als er brav daheim in seinem EFH saß?

Da möchte ich nicht tauschen.

Wenn du einei Anzeige anonym machen willst geht das schon. Problem an der Sache: du wirst direkt abgefragt im System. Außerdem scheinst du auch geschädigter dieser Straftat zu sein und somit erhältst du so oder so Post von der Staatsanwaltschaft. Bei der Staatsanwaltschaft musst du übrigens erscheinen und Aussagen wenn du vorgeladen wirst.

Ja, das geht - Eigenschutz-halber.

Per internet auch? Die Polizeibeamten sollten auch nicht wussen wer ich bin. Meine Familie sollten auch nicht wissen das ich jemandn angezeigt habe

@ilkerfb3461

und wie willst du das machen ohne das du beweise vorlegst das du geschlagen wurdest?

ja kann man machen

Aber nicht persönlich auf dem Revier. Da werden die Personalien immer aufgenommen.

Per Internet auch oder nur persönlich